Beschluss:
Die Erstellung
eines Wohnungsmarktkonzeptes in Kombination mit einem Konzept für eine
energetische Quartierssanierung wird befürwortet.
Das Amt Föhr-Amrum wird beauftragt in diesem Sinne tätig zu werden und entsprechende Förderanträge zu stellen.
Bürgermeister Riewerts berichtet ausführlich anhand der Vorlage Nieb/000093.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die touristische
Entwicklung auf den Inseln Amrum und Föhr und die damit einhergehende Entwicklung
der Grundstückspreise haben zur Folge, dass bezahlbarer Wohnraum zunehmend
knapper wird und kaum noch neu zu schaffen ist. Die Folgen sind u. a. das
Abwandern der jüngeren einheimischen Bevölkerung sowie eine zunehmende Anzahl
von Menschen, die zwischen ihrer Wohnung auf dem Festland und dem Arbeitsplatz
auf den Inseln pendeln.
Die Nachbarinsel
Sylt hat die gleiche Problematik. Da die Auswirkungen auf Sylt in den vergangenen
Jahren bereits schwerwiegender waren als auf Amrum und Föhr, wurde im
vergangenen Jahr eine Studie zum Wohnungsmarkt gefertigt. Darin wurden
Möglichkeiten der Wohnraumversorgung der einheimischen Bevölkerungen untersucht
und Umsetzungswege erarbeitet. Diese Studie ist als Modellvorhaben für
touristisch geprägte Räume von Seiten des Landes gefördert worden.
Nachdem deutlich
geworden ist, dass die auf der Insel Sylt gewonnenen Ergebnisse weder auf die
Insel Amrum, noch auf die Insel Föhr übertragbar sind, haben Verhandlungen mit
dem Innenministerium stattgefunden, um die Möglichkeiten der Förderung einer
sinngemäßen Untersuchung für die Inseln Föhr und Amrum auszuloten.
Da das
Klimaschutzkonzept Föhr-Amrum bereits vorliegt, erscheint es sinnvoll, ein
Wohnungsmarktkonzept mit dem Ansatz der energetischen Quartierssanierung zu
verbinden. Während das Wohnungsmarktkonzept Bedarfe ermittelt und Ziele
definiert, die mit bestimmten Maßnahmen erreicht werden sollen, erstellt die
energetische Quartierssanierung ein Konzept mit energetischen Maßnahmen in
einem bestimmten räumlichen Teilbereich der Gemeinde. Neben den ohnehin
besonderen Rahmenbedingungen auf den Inseln Föhr und Amrum kann diese Verzahnung
beider Themenkreise einen neuen Ansatz und somit einen Modellcharakter
darstellen, der die Förderwürdigkeit begründet (Leuchtturmprojekt). Um den
speziellen Inselbelangen von Amrum und Föhr Rechnung tragen zu können, sollten
die beiden Inseln in zwei verschiedenen Konzeptteilen jeweils separat
betrachtet werden.
Aus einer
Bestandsaufnahme und einer Wohnungsprognose lassen sich Entwicklungsmöglichkeiten
für die Wohnraumschaffung erkennen. Dabei sind die Besonderheiten, die sich aus
dem Tourismus für Föhr und Amrum ergeben, zu berücksichtigen und in einer
Konzeptstudie im Zusammenhang darzustellen. Wenn in der Bestandsaufnahme
zugleich eine energetische Untersuchung des Ist-Bestandes erfolgt, ergeben sich
Quartiere, die durch unterschiedliche energetische Einsparpotenziale
gekennzeichnet sind. Aus diesem Bestand leitet sich eine Prioritätenfolge für
mögliche Maßnahmen ab.
Das Amt Föhr-Amrum
benötigt die Legitimation aller Gemeinden, um beim Innenministerium einen
entsprechenden Förderantrag stellen zu können. Die Legitimation in Form einer
positiven Willensbekundung der Gemeinde ist zwar die Grundlage des
Förderantrages, jedoch keinesfalls die Zustimmung für die spätere Umsetzung des
Konzepts.
Die inhaltlichen
Schwerpunkte des Förderantrages werden im Hinblick auf die Förderfähigkeit im
Vorwege mit der Investitionsbank abgestimmt. Nach der Erteilung der
Förderzusage (Förderbescheid der Investitionsbank) wird das Modellvorhaben aus
Wohnungsmarktkonzept und energetischen Quartierssanierung ausgeschrieben und
als Konzept erarbeitet.
Nachdem der konzeptionelle Projektteil fertiggestellt sein wird, können die politischen Gremien festlegen, ob das Konzept oder gegebenenfalls welche Maßnahmen aus dem Konzept umgesetzt werden.
Finanzierung:
Das
Wohnungsmarktkonzept wird zu 100 % gefördert.
Das Konzept zur
energetischen Quartierssanierung wird zu 65% mit KfW-Mitteln und zu 20% mit
Landesmitteln gefördert. Lediglich 15 % Eigenmittel müssen aufgebracht werden.
Beratungsdienstleistungen
etwa zur Abfassung des Förderantrages werden nach dem „geänderten Erlass zur
verstärkten Förderung des Landes von Programmen zur energetischen
Quartierssanierung vom 06.03.2013“ mit bis zu 5.000,-- € (einschl. Mwst.) ebenfalls
gefördert.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen