Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Kommunalwahl vom 26.05.2013 in der Gemeinde Utersum wird gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.

 


 

Der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Utersum hat das vom Amtswahlausschuss festgestellte Ergebnis der Kommunalwahl vom 26. Mai 2013 vorgeprüft und festgestellt, dass

 

  1. alle Vertreterinnen und Vertreter wählbar waren;

 

  1. bei der Vorbereitung der Wahl und bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben können;

 

  1. die Feststellung des Wahlergebnisses nicht fehlerhaft war.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig