Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Kommunalwahl vom 26.05.2013 in der Gemeinde Oevenum wird gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.

 


Herr Christiansen berichtet als Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Oevenum hat das vom Amtswahlausschuss festgestellte Ergebnis der Kommunalwahl vom 26. Mai 2013 vorgeprüft und festgestellt, dass

 

  1. alle Vertreterinnen und Vertreter wählbar waren;

 

  1. bei der Vorbereitung der Wahl und bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben können;

 

  1. die Feststellung des Wahlergebnisses nicht fehlerhaft war.