Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 für das Gebiet des Spielplatzes Ecke Schulweg / Mühlentäfelum (Flurstück 143, Flur 6) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 für das Gebiet des Spielplatzes Ecke Schulweg / Mühlentäfelum (Flurstück 143, Flur 6) und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. §13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.


Bürgermeister Hinrichsen informiert anhand der Vorlage und bittet um Abstimmung:

 

Der vorliegende Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 enthält Festsetzungen, durch welche die Planungsziele, d.h. die Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung in Form eines neuen Bauplatzes, umgesetzt werden können. Der bisher an dieser Stelle vorhandene Spielplatz soll in das Neubaugebiet „Westerstieg“ (BPlan Nr. 7) verlagert werden.

 

Da das Verfahren in Abstimmung mit dem Kreis Nordfriesland im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB durchgeführt wird, entfällt das Ausgleichserfordernis für die durch die Planänderung vorbereiteten Eingriffe.

 

Die Änderung besteht aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung. Der Text (Teil B) des Bebauungsplans Nr. 2 soll unverändert weiter gelten.


Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der GemeindevertreterInnen: 9; davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 9