Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Unter Bezug auf die „Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“ (Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung – SHVgVO) vom 03.11.2005 wird die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Zweckverbandes Dr. Carl-Haeberlin-Friesenmuseum Föhr als Dienstanweisung zum 01.04.2006 beschlossen.

 


Auf die Vorlage Nr. 41 wird verwiesen.

 

Frau Gehrmann erläutert kurz die Ausschreibungs- und Vergabeordnung und verweist darauf, dass zukünftig für die Gemeinden der Insel eine einheitliche Ausschreibungs- und Vergabeordnung gegeben sein wird.

 


Abstimmungsergebnis:            einstimmig