Der Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Nieblum regele, dass in dem Sondergebiet der Ferienhausbebauung in Goting die Grundstücke eine Mindestgröße von 400 m² bzw. 500 m² haben müssen. Aufgrund des baulichen Zustands plane ein Grundstücksbesitzer den Abriss und anschließenden Neubau seines Ferienhauses, was seitens der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Nordfriesland nicht genehmigungsfähig sei, da das Grundstück diese Mindestgröße unterschreite. Umbauten im Bestand wären genehmigungsfähig, nicht aber der Abbruch und der anschließende Neubau eines Ferienhauses. Eine Befreiung vom Bebauungsplan komme laut Auskunft des Kreises Nordfriesland nicht in Betracht.

 

Es wird vorgeschlagen, dass eine Änderung des Bebauungsplanes in diesem Punkt vorgenommen werden könne und zu diesem Zweck für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung eine entsprechende Vorlage vorbereitet werden könne. Es wird angeregt, in diesem Zusammenhang auch die in dem Bebauungsplan festgehaltenen Regelungen zu den Einfriedigungen neu zu regeln.

 

Dem Vorschlag wird zugestimmt, so dass in der kommenden Sitzung über diese Thematik beraten werden wird.