Beschluss: zurückgestellt

Der Erlass der Hauptsatzung wird auf die nächste Sitzung vertagt. Der Entwurf soll mit der Kommunalaufsicht abgesprochen werden. Da es sich um eine Gemeindeversammlung handelt wurde auf den § für eine Einwohnerversammlung verzichtet. Ebenfalls ist die Wahl/Abwahl des Bürgermeisters nicht mehr in der Hauptsatzung geregelt, da dies im Gesetz steht. Eine Datenschutzregelung fehlt ebenfalls, da die Gemeinde keine eigene Verwaltung hat. Allerdings wurden Entschädigungsregelungen aufgenommen, da die Gemeinde keine separate Entschädigungssatzung erlassen möchte.

Zur Bekanntgabe über Internet ergibt sich die Frage, ob dies ausschließlich möglich ist und wenn trotzdem eine Bekanntgabe über Ortstafel erfolgen müsste, ob es reicht, dort einmalig auf die Bekanntmachungsform im Internet hinzuweisen oder ob jedes mal bei Bekanntgaben ein detaillierter Hinweis erfolgen müsste.