Bürgermeister Roth berichtet, dass im Landtag mittlerweile das erste Verwaltungsstrukturreformgesetz beraten wurde. Eine wesentliche Änderung stelle die Anforderung an die neuen Verwaltungseinheiten dar, dass mindestens 8.000 Einwohner von einem Amt betreut werden müssen. Des weiteren habe man eine neue Stelle, nämlich die des Gemeindedezernenten, geschaffen. Wenn es von der Stadtvertretung gewollt sei, so werde dieser auf Vorschlag des ehrenamtlichen Bürgermeisters von der Stadtvertretung gewählt: der Gemeindedezernent soll den Bürgermeister bei seiner Aufgabenerfüllung unterstützen. Innenminister Dr. Stegner habe sich in einer Presseerklärung aufgrund des Kostenaspekts gegen die Schaffung dieses Postens gestellt.

 

Das zweite Verwaltungsstrukturreformgesetz soll noch in diesem Jahr folgen. Hier soll unter anderem die Zusammensetzung der Amtsausschüsse neu geregelt werden.

 

In einem Bericht des Landrates an das Innenministerium wurde die Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft Föhr-Amrum empfohlen. Die Gründung des Amtes Föhr wird unterstützt. Er wolle, dass das Amt Amrum eine Verwaltungsgemeinschaft mit dem neu zu gründenden Amt Föhr bilde. Das Amt Pellworm habe die Möglichkeit, sich dem Amt Föhr anzuschließen oder aber dem neu zu gründenden „Amt Nordstrand-Viöl-Hattstedt“ beizutreten.

 

Bürgermeister Roth berichtet explizit dazu, dass das Amt Amrum konkrete Verhandlungsgespräche wünsche und aufgrund dessen am gestrigen Tage bereits an der Sitzung des Lenkungsausschusses teilgenommen habe. Das angestrebte Ziel des Amtes Amrum sei es, dass man die Verwaltungsaufgaben gemäß § 19 GKZ auf das Amt Föhr als Dienstherrn übertrage.

 

Der Beginn der gemeinsamen Verwaltungsarbeit in einheitlicher Organisation und Struktur soll der 01.01.2007 sein.

 

Neu zu gründen ist durch den Kooperationswillen Amrums ein vierter Arbeitskreis, nämlich der für Bau- und Planungswesen. Da in diesem Bereich das Amt Föhr-Land und die Stadt Wyk auf Föhr bereits seit Juli 2004 zusammenarbeiten, war zunächst kein Arbeitskreis notwendig.

 

Der Amtsvorsteher von Pellworm und den Halligen kann sich eine Zusammenarbeit im Sinne des § 19 GKZ durchaus vorstellen, so habe er in einem Gespräch am heutigen Tage verlauten lassen.

 

Es wird gefragt, ob das Raumkonzept weitgehend aufrecht erhalten werden könne. Da voraussichtlich nur ein Mitarbeiter nach Föhr wechseln wird, stellt dies kein Problem dar.