Sitzung: 16.09.2013 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2
Vorlage: Witt/000050/1
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Finanzausschuss
der Gemeinde Wittdün auf Amrum hat den Jahresabschluss 2010 der Gemeinde
Wittdün auf Amrum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik ausweislich des Prüfungsprotokolls am
09.07.2013 beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO
festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurde richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
6. Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.
insgesamt 136.007,82 EUR soll von
der Gemeindevertretung genehmigt werden.
7. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen:
Weitere Erläuterungen zum Jahresabschluss 2010 der Gemeinde Wittdün auf Amrum:
Im wesentlichen sind die Positionen der Bilanz sowie der Ergebnis- und Finanzrechnung im Anhang des Jahresabschlusses der Gemeinde erläutert.
Bilanz
Aktivseite
Auf der Aktivseite der Bilanz gab er eine wesentliche Veränderung bei den Straßeninfrastrukturvermögen. Diese Veränderungen resultieren aus der Neuherstellung der Nordwandelbahn mit einem Wert von 100.053,28 EUR und aus den Abschreibungsaufwendungen von 36.825,84 EUR.
Passivseite
Auf der Passivseite der Bilanz gibt es erhebliche Veränderungen bei den Verbindlichkeiten aus Transferleistungen. Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen betreffen den Verlustausgleich der Gemeinde an den Eigenbetrieb Amrum Touristik Wittdün. Die Verbindlichkeiten betragen 480.643,96 EUR:
Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten wird
der negative Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde aus der Einheitskasse
ausgewiesen. Die Verbindlichkeit gegenüber der Einheitskasse hat sich um 163.422,42
EUR auf 208.529,25 EUR erhöht..
Erträge
Steuern und ähnliche Abgaben
Die
Steuern und ähnlichen Abgaben in Höhe von € 862.282,03 stellen den größten
Posten der Erträge der Ergebnisrechnung dar. Diese Summe entspricht rund 61 %
der ordentlichen Erträge des Haushaltsjahres 2010.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Die
Erträge aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen belaufen sich auf € 275.841,99,
wobei als größter Posten die Fehlbetragszuweisungen mit € 210.000,00 zu Buche
schlagen.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Die
wesentlichen Erträge, die unter dieser Bilanzposition zusammengefasst sind,
sind die Fremdenverkehrsabgaben mit € 119.653,50 und die Kurabgaben €
37.874,70.
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die
Erträge beinhalten ausschließlich Jagdpachten von € 250,00.
Sonstige ordentliche Erträge
Die sonstigen ordentlichen Erträge umfassen im Wesentlichen die Erträge
aus Konzessionsabgaben von € 56.328,22. Insgesamt belaufen sich die Erträge auf
€ 76.060,58.
Aufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Diese
Position hat ein Volumen von € 46.838,03. Dieses setzt sich aus der
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen mit € 19.266,05, der
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens mit € 2.994,44, den Mieten
und Pachten mit € 13.000,00, der Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen
Anlagen mit € 5.117,50, den Besonderen
Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen mit € 6.165,26 und den Aufwendungen für
besondere Dienstleistungen mit € 294,30 zusammen.
Bilanzielle Abschreibungen
Die
bilanziellen Abschreibungen sind erstmalig für das Haushaltsjahr 2010 ermittelt
worden. Die Abschreibungen belaufen sich insgesamt auf € 73.217,44.
Transferaufwendungen
Bei
den Transferaufwendungen handelt es sich um die größte Position unter den
Aufwendungen. Insgesamt belaufen sich diese auf € 873.924,01.
Die größten Anteile dieser Position nehmen den Verlustausgleich an den
Eigenbetrieb Touristik Wittdün von € 333.713,75, die Amtsumlage in einer Höhe
von € 273.024,00, die Kreisumlage in Höhe von € 206.220,00 und die
Gewerbesteuerumlage von € 41.552,00 ein.
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Insgesamt belaufen sich die sonstigen
ordentlichen Aufwendungen auf € 279.057,42. Davon werden € 124.118,08 für
Erstattungen der Fremdenverkehrsabgabe an den Eigenbetrieb und € 37.881,20 €
für Erstattungen der Kurabgaben an den Eigenbetrieb verwandt..
Angaben
zu den künftigen erheblichen finanziellen Verpflichtungen
Die
Verlustzuweisung der Gemeinde an den Eigenbetrieb Amrum Touristik Wittdün
stellt eine künftige erhebliche finanzielle Verpflichtung dar. Der
Gemeindehaushalt kann aufgrund der Verlustzuweisungen dauerhaft nicht
ausgeglichen werden.
Die Gemeinde
erhält vom Land Fehlbetragszuweisungen die den Verlust der Gemeinde nicht
deckt. Die Zuweisungen der Gemeinde betragen 30 % des Fehlbetrages der Gemeinde
aber mindestens 80 T€.
Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Finanzausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Gemeinde Wittdün auf Amrum wird vom Bürgermeister
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 12.228.632,98 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss per 31.12.2010 beläuft sich auf
88.590,23 EUR.
Der Jahresüberschuss wird bis zum zulässigen Höchstbetrag der
Ergebnisrücklage (bis 25% der allgemeinen Rücklage), und ein möglicher
überschießender Betrag der Allgemeinen Rücklage, zugeführt.
Der negative
Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse erhöht
sich um 163.422,42 EUR auf 208.529,25 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 136.007,82 EUR
werden genehmigt. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf das
fehlende Vorhandensein von sog. Deckungskreisen zurückzuführen. (Anlage 2 „17
Üpel 2010“)
6 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen