Sitzung: 16.09.2013 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2
Vorlage: Witt/000051/1
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Finanzausschuss
der Gemeinde Wittdün auf Amrum hat den Jahresabschluss 2011 der Gemeinde
Wittdün auf Amrum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik ausweislich
des Prüfungsprotokolls am 09.07.2013 beraten und wie folgt zum Abschluss in
Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurde richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
6. Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.
insgesamt 664.420,56 EUR soll von
der Gemeindevertretung genehmigt werden.
7. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen:
Weitere Erläuterungen zum Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Wittdün auf Amrum:
Im wesentlichen sind die Positionen der Bilanz sowie der Ergebnis- und Finanzrechnung im Anhang des Jahresabschlusses der Gemeinde erläutert.
Bilanz
Aktivseite
Auf der Aktivseite der Bilanz gibt es wesentliche Veränderung bei den Straßeninfrastrukturvermögen. Diese Veränderungen resultieren aus der Neuanschaffung eines Geschwindigkeitsinformationssystems für 2.906,93 EUR und aus den Abschreibungsaufwendungen von 39.163,64 EUR.
Im Jahr 2011 hat die Gemeinde Wittdün ein neues Feuerwehrfahrzeug
angeschafft. Im Jahr 2010 wurde eine Anzahlung von € 1.785 unter Anlagen im Bau
verbucht. Dieser Betrag wurde 2011 auf das Konto Maschinen, technische Anlagen
und Fahrzeuge umgebucht. Im Jahr 2011 wurden weiter € 258.376,87 für das
Fahrzeug verausgabt. Die Abschreibungen vermindern stetig den Wert der
einzelnen in dieser Bilanzposition abgebildeten Vermögensgegenstände. Im Jahr
2011 betrug die Abschreibung hier 14.767,00 €.
Passivseite
Erhaltene
Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen (Zuschüsse, Zuweisungen, Beiträge
sowie ggf. Spenden) sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten
ausgewiesen und werden über die Nutzungsdauer der durch sie mitfinanzierten
Vermögensgegenstände erfolgswirksam abschreibungskonform aufgelöst, siehe § 40
Abs. 5 Satz 1 GemHVO-Doppik.
Die Veränderung der Sonderposten beruht auf dem Zugang von Zuweisungen
für ein neues Feuerwehrfahrzeug und aus dem Ertrag aus der Auflösung von
Sonderposten. Der am 31.12.2011 ausgewiesene Betrag der Sonderposten beträgt €
234.271,18
Eine weitere
erhebliche Veränderungen gibt es bei den Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen. Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen betreffen den
Verlustausgleich der Gemeinde an den Eigenbetrieb Amrum Touristik Wittdün. Die
Verbindlichkeiten betragen 364.084,80 EUR:
Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten wird
der negative Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde aus der Einheitskasse
ausgewiesen. Die Verbindlichkeit gegenüber der Einheitskasse hat sich um
7.628,65 EUR auf 200.900,60 EUR vermindert..
Erträge
Steuern und ähnliche Abgaben
Die
Steuern und ähnlichen Abgaben in Höhe von € 929.931,03 stellen den größten
Posten der Erträge der Ergebnisrechnung dar. Diese Summe entspricht rund 66 %
der ordentlichen Erträge des Haushaltsjahres 2011.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Die
Erträge aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen belaufen sich auf € 222.787,27,
wobei als größter Posten die Fehlbetragszuweisungen mit € 200.000,00 zu Buche
schlagen.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Die
wesentlichen Erträge, die unter dieser Bilanzposition zusammengefasst sind,
sind die Fremdenverkehrsabgaben mit € 123.080,54 und die Kurabgaben €
37.596,00.
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die
Erträge beinhalten ausschließlich Jagdpachten von € 250,00.
Sonstige ordentliche Erträge
Die sonstigen ordentlichen Erträge umfassen im Wesentlichen die Erträge
aus Konzessionsabgaben von € 47.706,50. Insgesamt belaufen sich die Erträge auf
€ 62.784,51.
Aufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Diese
Position hat ein Volumen von € 26.062,48. Dieses setzt sich aus der
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen mit € 5.327,30, der
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens mit € 2.057,82, den Mieten
und Pachten mit € 2.661,83, der Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen
Anlagen mit € 4.842,95, den Besonderen
Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen mit 8.448,89 und den Aufwendungen für
besondere Dienstleistungen mit € 2.723,69 zusammen.
Bilanzielle Abschreibungen
Die
bilanziellen Abschreibungen sind erstmalig für das Haushaltsjahr 2011 ermittelt
worden. Die Abschreibungen belaufen sich insgesamt auf € 90.703,18.
Transferaufwendungen
Bei
den Transferaufwendungen handelt es sich um die größte Position unter den
Aufwendungen. Insgesamt belaufen sich diese auf € 1.406.324,24.
Die größten Anteile dieser Position nehmen den Verlustausgleich an den
Eigenbetrieb Touristik Wittdün von € 833.800,93, die Amtsumlage in einer Höhe
von € 290.306,00, die Kreisumlage in Höhe von € 209.772,00 und die
Gewerbesteuerumlage von € 50.513,00 ein.
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Insgesamt
belaufen sich die sonstigen ordentlichen Aufwendungen auf € 262.510,42. Davon
werden € 118.842,84 für Erstattungen der Fremdenverkehrsabgabe an den
Eigenbetrieb und € 37.589,50 € für Erstattungen der Kurabgaben an den
Eigenbetrieb verwandt.
Angaben zu den künftigen erheblichen
finanziellen Verpflichtungen
Die
Verlustzuweisung der Gemeinde an den Eigenbetrieb Amrum Touristik Wittdün
stellt eine künftige erhebliche finanzielle Verpflichtung dar. Der
Gemeindehaushalt kann aufgrund der Verlustzuweisungen dauerhaft nicht
ausgeglichen werden.
Die Gemeinde
erhält vom Land Fehlbetragszuweisungen die den Verlust der Gemeinde nicht deckt.
Die Zuweisungen der Gemeinde betragen 30 % des Fehlbetrages der Gemeinde aber
mindestens 80 T€.
Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Finanzausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Wittdün auf Amrum wird vom
Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 12.405.750,32 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetag per 31.12.2011 beläuft sich auf
315.180,51 EUR.
Der Jahresfehlbetrag wird aus der Ergebnisrücklage bis zum vollständigen Verbrauch ausgeglichen. Ein nicht abgedeckte Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und wird frühestens nach fünf Jahres zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
Der negative
Bestand der liquiden Mittel der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse
vermindert sich um 7.628,65 EUR auf 200.900,60 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 664.420,56 EUR
werden genehmigt. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf das
fehlende Vorhandensein von sog. Deckungskreisen zurückzuführen. (Anlage 2: „17
Üpel 2011“)
6 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen