Beschluss:
Zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken
1.
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die berührten
Träger öffentlicher Belange sind wiederholt beteiligt worden. Weder von
Privatpersonen noch von Trägern öffentlicher Belange sind Anregungen oder
Bedenken vorgetragen worden. Daher ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte für
den künftigen Bebauungsplan.
Zu b) Satzungsbeschluss
2.
Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 92
der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf
Föhr den Bebauungsplan Nr. 26b der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen
Badestraße, Boldixumer Straße und St. Nicolaistraße, insbesondere für den
Bereich um das EDEKA-Knudtsen Kaufhaus, den Elektrofachmarkt b&t, das
medizinischen Gesundheitszentrum sowie die Grundstücke Knudtsenweg 1a und
Badestr. 4, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als
Satzung.
3.
Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 26b durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
StVin Groten berichtet anhand der Vorlage: Stadt/001436/7.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig