Beschluss:
Zu a)
Aufstellungsbeschluss
1. Es wird der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst für das Gebiet zwischen Hafenstraße, Heymannsweg, der Landesstraße L 214, am Hafen, Strand und Königstraße, insbesondere für den Bereich der östlichen Ecke Königstraße/Hafenstraße (Flurstück 230, Flur 1, Gemarkung Wyk)
Zu b)
Festlegung der Planungsziele
- Es
wird als Planungsziel festgelegt die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzung zur Errichtung von gastronomisch genutzten Außenterrassen.
Ausschließlich für diesen Zweck sollen Überschreitungen des bisher
zulässigen Maßes der baulichen Nutzung (GRZ) und der bisher festgelegten
Baugrenzen zugelassen werden.
- Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt Föhr
beauftragt.
- Die
öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung sollen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der
Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Ferner
ist eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs.1 BauGB).
StVin Groten berichtet anhand der Vorlage: Stadt/001568 und merkt an, dass die Planungsgebühren von den Vorhabensträgern übernommen werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig