Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.      Es wird der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst für das Gebiet zwischen Hafenstraße, Heymannsweg, der Landesstraße L 214, am Hafen, Strand und Königstraße, insbesondere für den Bereich der östlichen Ecke Königstraße/Hafenstraße (Flurstück 230, Flur 1, Gemarkung Wyk)

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

  1. Es wird als Planungsziel festgelegt die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung von gastronomisch genutzten Außenterrassen. Ausschließlich für diesen Zweck sollen Überschreitungen des bisher zulässigen Maßes der baulichen Nutzung (GRZ) und der bisher festgelegten Baugrenzen zugelassen werden.

  2. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt Föhr beauftragt.

  3. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sollen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Ferner ist eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

  4. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs.1 BauGB).

 

 


StVin Groten berichtet anhand der Vorlage: Stadt/001568 und merkt an, dass die Planungsgebühren von den Vorhabensträgern übernommen werden.

 


Abstimmungsergebnis:            Einstimmig