Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

1.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 51 für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr  nördlich des Kortdeelsweges, östlich des Fehrstieges bis zu einer Tiefe von ca. 290 m und südlich des Nieblumstieges (Landesstraße 214). und der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen mit den durch den Bau- und Planungsausschuss am 18.09.2013 beschlossenen Änderungen gebilligt.

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: 17, davon anwesend: 16

 

Ja-Stimmen: 15;  Nein-Stimmen: 0;  Stimmenthaltungen: 1 

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:  --------

 


Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Sachverhalt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 51 soll ein Beitrag zur Versorgung der einheimischen Bevölkerung mit Dauerwohnraum geleistet werden. Die Stadtvertretung hat die Aufstellung dieses Bebauungsplanes am  08.11. 2012 beschlossen und dementsprechende Planungsziele formuliert.

 

Am 16.05.2013 hat die Stadtvertretung beschlossen das Plangebiet nach Osten zu erweitern um weitere Flächen, welche die Stadt erwerben konnte.

 

Verfahrensstand

Das mit der Planung beauftragte Kreisbauamt hat inzwischen verschiedene Vorentwürfe erarbeitet und mit dem zuständigen städtischen Ausschusses abgestimmt. Eine vorgezogene Behördenbeteiligung sowie eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sind durch geführt worden. Die Ergebnisse sind beraten worden.

 

Eine Untersuchung hinsichtlich möglicher archäologischer Fundstätten sowie zur Abgrenzung einer Altlastenfläche werden Ende September bis Mitte Oktober durchgeführt werden, um zu klären, ob sich daraus Auswirkungen für die Planung ergeben.

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Ansonsten ist nach den bisherigen Vorgaben ein Vorentwurf erstellt worden, für den nun im Hinblick auf die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen ist.

 

 

Herr Schmidt erläutert, dass in der gestrigen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses noch einige Änderungen zum Entwurf beschlossen worden seine.

 

Die in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses beschlossen Änderungen liegen der Niederschrift in Form des Vermerks von Herrn Schmidt vom 19.09.2013 als Anlage bei.