Beschluss: geändert beschlossen

In der Sitzung sind zwei Vorentwurfsfassungen zu beraten, die sich in der Anordnung der SO- und WA Gebiete unterscheiden. Darin sind zwei unterschiedliche Festsetzungsmöglichkeiten zum Maß der Nutzung enthalten sowie Regelungen zu gestalterischen Gesichtspunkten.

Der Bauausschuss nimmt die zwei Vorentwürfe in Augenschein.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion kommt der Ausschuss zu folgenden Änderungen / Beschluss:

 

Zur Planzeichnung - Teil A-

 

So-/WA- Gebiete

Der Ausschuss spricht sich für Variante 1 aus in der drei SO-Gebiete im Wechsel mit WA-Gebieten angeordnet sind

 

Abstimmungsergebnis:                   11 Ja               0 Nein             0 Enthaltung

 

Die vorgeschlagenen Festsetzungen zum Maß der Nutzung, zur Anzahl der Geschosse, zur Gebäudehöhe in den SO 1 und SO 2 sowie in den WA 1- 4 Gebieten werden wie vorgeschlagen beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:                   SO 1 und SO 2 / 0,2                                     

                                                            8 Ja                 3 Nein             0 Enthaltung

                                                            WA 1 und WA 2 / 0,2                                    

                                                            8 Ja                 3 Nein             0 Enthaltung

                                                            WA 3 und  WA 4 / 0,25                                 

                                                            11 Ja               0 Nein             0 Enthaltung


Maß der Nutzung

Der östlich des Fehrstieges der vorhandenen Bebauung zugeordnete Geländestreifen in 3 m Breite soll als private Grünfläche ausgewiesen werden, nicht als Baufläche, damit dadurch keine baulichen Erweiterungsmöglichkeiten als Flächenzuwächse geschaffen werden.

 

 

GRZ /GR

Die Art der Festsetzung für das Maß der Nutzung wird durch eine GRZ-Festsetzung geregelt werden mit dem Ergebnis, dass auch sehr unterschiedliche Baukörpergrößen unmittelbar nebeneinander möglich sein werden, je nach dem welche Grundstückgrößen seitens der Stadt an die einzelnen Interessenten vergeben werden.

Abstimmungsergebnis:                   GRZ                                                               

                                                            7 Ja                 4 Nein             0 Enthaltung


Wegeführungen / Grünzug
Das vorgesehene Wegenetz für fußläufigen und Fahrradverkehr wird dahingehend geändert, das eine durchgängige Ost-Westverbindung geschaffen wird; d.h. zwischen dem nordöstlichen SO und dem angrenzenden WA wird ein zusätzlicher Fußweg geschaffen

 

Im Norden wird die Grünflächenausweisung dahingehend geändert, dass die bereits dargestellte westlich Fußwegverbindung zum Nieblumstieg aus einer erweiterten Grünfläche heraus beginnen wird. Im Hinblick auf eine künftig in Zusammenhang mit einem noch zu entwickelnden Naturerlebnisraum unmittelbar nördlich des Plangebietes möglichen weiteren Wegeverbindung zum Nieblumstieg wird aus denselben Gründen einer Grünflächenverlagerung zugestimmt, ohne dass dadurch jedoch Bauflächen verloren gehen werden.


Zum Text – Teil B-

Es werden weitere gestalterische Textfestsetzungen geändert bzw. ergänzt

Die Änderungen / Ergänzungen sind in kursiver Schrift kenntlich gemacht.

 

Anzahl der Wohneinheiten (Ziffer 2)

Diese Festsetzung wird ersatzlos gestrichen.

 

Dachneigung, Dachfarbe , Dachform (Ziffer 5.2)

Die Dachneigung wird auf mindestens 20° festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:       Dachneigung 20                                           

                                                8 Ja                 3 Nein             0 Enthaltung


Dachfarbe (Ziffer 5.2)

Bei Doppelhäuser und Hausgruppen müssen die Dachfarbe und -eindeckung, die Dachform und die Dachneigung einheitlich sein.

 

Es sind nur nicht glänzende Dacheindeckung zulässig in den Farben Rot, Braun und Anthrazit.

 

Abstimmungsergebnis:       Dachfarbe                                                     

                                                6 Ja                 3 Nein             1 Enthaltung

 

 

Gründächer und Reetdächer sind zulässig.

 

 

Großflächige gewellte Platten sind unzulässig.

Abstimmungsergebnis:       gewellte Platten sind unzulässig

                                                11 Ja               0 Nein             0 Enthaltung 



Fassadengestaltung (Ziffer 5.3)

Bei Doppelhäuser und Hausgruppen muss die Fassadengestaltung in Material und Farbe auf mindestens 50% der Fassadenfläche jeder Gebäudeseite (je Doppelhaushälfte, Je Reihenhausscheibe ) einheitlich sein.

 

 

Abstimmungsergebnis:       Fassadengestaltung wie Vorgeschlagen
                                               
                                                10 Ja               1 Nein             0 Enthaltung


Fassade (Ziffer 5.4)

An Materialien der Außenhaut der Fassade sind zulässig Rotstein, Putz, Holz und Lehm.

(Metall ist nur für untergeordnete Bauteile zulässig, wie z.B Gauben, Erker und Vordächer)

 

 

Abstimmungsergebnis:       Andere Materialien für die Fassade
                                                ( Rotstein, Holz , Lehm und Putz)

                                                11 Ja               0 Nein             0 Enthaltung


An Fassadenfarben sind zulässig Rot, weiß, Beige, Gelb und Grau.

 

 

Abstimmungsergebnis:       Fassadenfarbe                                             

                                                10 Ja               0 Nein             1 Enthaltung

 

 

 

Der Bauausschuss ist einstimmig dafür, dass der Planentwurf weiter geführt werden soll.

Die Untersuchungen vom Archäologischen Landesamt /Altlasten sollen abgewartet werden.

 

Abstimmungsergebnis:       11 Ja               0 Nein             0 Enthaltung