Sitzung: 18.09.2013 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: Stadt/001939/3
In der Sitzung sind zwei Vorentwurfsfassungen zu beraten, die sich in der Anordnung der SO- und WA Gebiete unterscheiden. Darin sind zwei unterschiedliche Festsetzungsmöglichkeiten zum Maß der Nutzung enthalten sowie Regelungen zu gestalterischen Gesichtspunkten.
Der Bauausschuss nimmt die zwei Vorentwürfe in Augenschein.
Nach einer ausführlichen Diskussion kommt der Ausschuss
zu folgenden Änderungen / Beschluss:
Zur Planzeichnung
- Teil A-
So-/WA- Gebiete
Der Ausschuss spricht sich für Variante 1 aus in der drei SO-Gebiete im Wechsel mit WA-Gebieten angeordnet sind
Abstimmungsergebnis: 11 Ja 0 Nein 0
Enthaltung
Die vorgeschlagenen Festsetzungen zum Maß der Nutzung, zur Anzahl der Geschosse, zur Gebäudehöhe in den SO 1 und SO 2 sowie in den WA 1- 4 Gebieten werden wie vorgeschlagen beschlossen.
Abstimmungsergebnis: SO 1 und SO 2 / 0,2
8
Ja 3 Nein 0 Enthaltung
WA
1 und WA 2 / 0,2
8
Ja 3 Nein 0 Enthaltung
WA
3 und WA 4 / 0,25
11
Ja 0 Nein 0 Enthaltung
Maß der Nutzung
Der östlich des Fehrstieges der vorhandenen Bebauung zugeordnete Geländestreifen in 3 m Breite soll als private Grünfläche ausgewiesen werden, nicht als Baufläche, damit dadurch keine baulichen Erweiterungsmöglichkeiten als Flächenzuwächse geschaffen werden.
GRZ /GR
Die Art der Festsetzung für das Maß der Nutzung wird durch
eine GRZ-Festsetzung geregelt werden mit dem Ergebnis, dass auch sehr
unterschiedliche Baukörpergrößen unmittelbar nebeneinander möglich sein werden,
je nach dem welche Grundstückgrößen seitens der Stadt an die einzelnen
Interessenten vergeben werden.
Abstimmungsergebnis: GRZ
7
Ja 4 Nein 0 Enthaltung
Wegeführungen /
Grünzug
Das vorgesehene Wegenetz für fußläufigen und Fahrradverkehr wird dahingehend
geändert, das eine durchgängige Ost-Westverbindung geschaffen wird; d.h.
zwischen dem nordöstlichen SO und dem angrenzenden WA wird ein zusätzlicher
Fußweg geschaffen
Im Norden wird die Grünflächenausweisung dahingehend
geändert, dass die bereits dargestellte westlich Fußwegverbindung zum
Nieblumstieg aus einer erweiterten Grünfläche heraus beginnen wird. Im Hinblick
auf eine künftig in Zusammenhang mit einem noch zu entwickelnden
Naturerlebnisraum unmittelbar nördlich des Plangebietes möglichen weiteren
Wegeverbindung zum Nieblumstieg wird aus denselben Gründen einer
Grünflächenverlagerung zugestimmt, ohne dass dadurch jedoch Bauflächen verloren
gehen werden.
Zum Text – Teil B-
Es werden weitere gestalterische Textfestsetzungen geändert bzw. ergänzt
Die Änderungen / Ergänzungen sind in kursiver Schrift kenntlich gemacht.
Anzahl der
Wohneinheiten (Ziffer 2)
Diese Festsetzung wird ersatzlos gestrichen.
Dachneigung,
Dachfarbe , Dachform (Ziffer 5.2)
Die Dachneigung wird auf mindestens 20° festgelegt.
Abstimmungsergebnis: Dachneigung 20
8
Ja 3 Nein 0 Enthaltung
Dachfarbe (Ziffer 5.2)
Bei Doppelhäuser und Hausgruppen müssen die Dachfarbe und -eindeckung, die Dachform und die Dachneigung einheitlich sein.
Es sind nur nicht
glänzende Dacheindeckung zulässig in den Farben Rot, Braun und Anthrazit.
Abstimmungsergebnis: Dachfarbe
6
Ja 3 Nein 1 Enthaltung
Gründächer und
Reetdächer sind zulässig.
Großflächige gewellte
Platten sind unzulässig.
Abstimmungsergebnis: gewellte Platten sind unzulässig
11
Ja 0 Nein 0 Enthaltung
Fassadengestaltung (Ziffer 5.3)
Bei Doppelhäuser und Hausgruppen muss die Fassadengestaltung
in Material und Farbe auf mindestens 50% der Fassadenfläche jeder Gebäudeseite
(je Doppelhaushälfte, Je
Reihenhausscheibe ) einheitlich sein.
Abstimmungsergebnis: Fassadengestaltung wie Vorgeschlagen
10
Ja 1 Nein 0 Enthaltung
Fassade (Ziffer 5.4)
An Materialien der
Außenhaut der Fassade sind zulässig Rotstein, Putz, Holz und Lehm.
(Metall ist nur für
untergeordnete Bauteile zulässig, wie z.B Gauben, Erker und Vordächer)
Abstimmungsergebnis: Andere Materialien für die Fassade
(
Rotstein, Holz , Lehm und Putz)
11
Ja 0 Nein 0 Enthaltung
An Fassadenfarben sind
zulässig Rot, weiß, Beige, Gelb und Grau.
Abstimmungsergebnis: Fassadenfarbe
10
Ja 0 Nein 1 Enthaltung
Der Bauausschuss ist einstimmig dafür, dass der
Planentwurf weiter geführt werden soll.
Die Untersuchungen vom Archäologischen Landesamt
/Altlasten sollen abgewartet werden.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja 0
Nein 0 Enthaltung