Durch die rückwirkende Steuererhöhung zum 01. Januar 2013 habe die Gemeinde Mehreinnahmen von 1.800 Euro bei der Grundsteuer A und 15.000 Euro bei der Grundsteuer B. Wie sich die Steuererhöhung der Gewerbesteuer auswirke, sei unklar, da die Gewerbesteuereinnahmen grundsätzlich nur schwer kalkulierbar seien.