Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Gemeinde Utersum wird vom Bürgermeister
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 4.661.829,70 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss per 31.12.2010 beläuft sich auf 116.139,96
EUR.
Der Jahresüberschuss wird bis zum zulässigen Höchstbetrag der
Ergebnisrücklage (bis 25% der allgemeinen Rücklage), und ein möglicher
überschießender Betrag der Allgemeinen Rücklage, zugeführt.
Der negative
Anfangsbestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse
in Höhe von -259.310,45 EUR vermindert sich um 472.418,47 EUR. Somit schließt
die Gemeinde mit einer positiven
Liquidität in Höhe von 213.108,02 EUR ab.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 375.400,28 EUR werden genehmigt. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind
im Wesentlichen auf das fehlende Vorhandensein von sog. Deckungskreisen
zurückzuführen. (Anlage 2 „09 Üpel 2010“)
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
der Gemeinde Utersum hat den Jahresabschluss 2010 der Gemeinde Utersum mit
seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik
ausweislich des Prüfungsprotokolls am 26.09.2013 beraten und wie folgt
zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurde richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
6. Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.
insgesamt 375.400,28 EUR soll von
der Gemeindevertretung genehmigt werden.
7. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen: Die Abweichungsanalyse
zum Jahresabschluss wurde im detail erörtert. Diese Analyse wird auch für
zukünftige Jahresabschlüsse in leicht abgewandelter Form Verwendung finden. Zum
besseren Verständnis wird dem Jahresabschluss ebenso eine sog. Bewegungsliste
beigefügt, die näheren Aufschluss über die Zu- und Abgänge des Anlagevermögens
geben soll.
Abstimmungsergebnis: einstimmig