Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Utersum wird vom Bürgermeister
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 4.475.702,84 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene
Jahresfehlbetrag per 31.12.2011 beläuft sich auf -236.542,19 EUR.
Der Jahresfehlbetrag wird
aus der Ergebnisrücklage bis zum vollständigen Verbrauch ausgeglichen. Ein
nicht abgedeckte Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und wird
frühestens nach fünf Jahres zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 213.108,02
EUR erhöht sich um 42.283,93 EUR auf 255.391,95
EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 400.775,72 EUR werden genehmigt. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind
im Wesentlichen auf das fehlende Vorhandensein von sog. Deckungskreisen
zurückzuführen. (Anlage „09 Üpel 2011“)
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
der Gemeinde Utersum hat den Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Utersum mit
seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik
ausweislich des Prüfungsprotokolls am 26.09.2013 beraten und wie folgt
zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurde richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
6. Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.
insgesamt 400.775,72 EUR soll von
der Gemeindevertretung genehmigt werden.
7. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen: Die
Abweichungsanalyse zum Jahresabschluss wurde im detail erörtert. Diese Analyse
wird auch für zukünftige Jahresabschlüsse in leicht abgewandelter Form
Verwendung finden. Zum besseren Verständnis wird dem Jahresabschluss ebenso
eine sog. Bewegungsliste beigefügt, die näheren Aufschluss über die Zu- und
Abgänge des Anlagevermögens geben soll.
Abstimmungsergebnis: einstimmig