Beschluss:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Gemeinde Oldsum wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

 

Der Jahresabschluss wird auf 4.400.453,43 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag per 31.12.2010 beläuft sich auf -96.252,51 EUR.

 

Der Jahresfehlbetrag wird aus der Ergebnisrücklage bis zum vollständigen Verbrauch ausgeglichen. Ein nicht abgedeckte Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und wird frühestens nach fünf Jahres zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 557.179,70 EUR vermindert sich um 35.396,51 EUR auf 521.783,19 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

 

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 254.475,64 EUR werden genehmigt. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf das fehlende Vorhandensein von sog. Deckungskreisen zurückzuführen.

 

 

 

Der Jahresabschluss wird einstimmig mit den entsprechenden Feststellungen (Ziffer 7) sowie den geänderten über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 527.425,13 EUR auf richtigerweise 254.475,64 EUR, aufgrund eines Schreibfehlers bzw. Übertragungsfehlers, beschlossen.

Der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende bringt seinen Unmut über die Feststellungen (Ziffer 7) zum Ausdruck. Bestimmte Sachverhalte gehören seines Erachtens in die entsprechenden Haushaltsjahre.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Oldsum hat den Jahresabschluss 2010 der Gemeinde Oldsum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik  ausweislich des Prüfungsprotokolls am 13.11.2013 beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:

 

1.      Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

2.      Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

3.      Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

4.      Das Vermögen und die Schulden wurde richtig nachgewiesen.

5.      Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

6.      Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 254.475,64 EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.

7.      Sonstige Feststellungen / Empfehlungen:

a)       Geschäftsvorfälle sollen zukünftig in dem Haushaltsjahr gebucht werden, in dem sie auch anfallen. Beispielhaft ist hier die Abwasserabrechnung aus dem Jahre 2009 zu benennen, die erst in 2010 gebucht wurde und somit das Jahresergebnis entscheidend beeinflusst hat.

b)       Die Nacherfassung bzw. bzw. Neubewertung von Vermögensgegenständen (Brücken, Abwasseranlagen) führt zu Veränderungen in den jährlichen Abschreibungen. Die Datenerfassung hätte periodengerechter erfolgen müssen.

c)       Eröffnungsbilanzkorrekturen sind im Anhang näher zu erläutern.

d)       Die Erläuterungen im Anhang könnten zukünftig umfassender und konkreter sein.