Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Oldsum wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

 

Der Jahresabschluss wird auf 4.400.480,24 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag per 31.12.2011 beläuft sich auf -23.473,99 EUR.

 

Der Jahresfehlbetrag wird aus der Ergebnisrücklage bis zum vollständigen Verbrauch ausgeglichen. Ein nicht abgedeckte Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und wird frühestens nach fünf Jahres zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 521.783,19 EUR vermindert sich um 127.760,88 EUR auf 394.022,31 EUR.

 

 

Der Jahresabschluss wird einstimmig mit den geänderten über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 595.068,66 EUR auf richtigerweise 224.069,79 EUR, aufgrund eines Schreibfehlers bzw. Übertragungsfehlers, beschlossen. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf das fehlende Vorhandensein von sog. Deckungskreisen zurückzuführen.

 

 

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011 gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Oldsum hat den Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Oldsum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik  ausweislich des Prüfungsprotokolls am 13.11.2013 beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:

 

1.      Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

2.      Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

3.      Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

4.      Das Vermögen und die Schulden wurde richtig nachgewiesen.

5.      Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

6.      Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 224.069,79 EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.

7.      Sonstige Feststellungen / Empfehlungen:

a)       Die Gemeinde Oldsum hat in 2011 ein neues Feuerwehrfahrzeug für rd. 191.000 EUR aus Eigenmitteln erworben.

b)       Es wird festgestellt, dass, unter Berücksichtigung der aus Eigenmitteln finanzierten Investitionen, die Gemeinde liquide Überschüsse aus ihrem laufenden Haushaltet erwirtschaftet.