Sitzung: 19.09.2013 Stadtvertretung
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
1) Der Bürgermeister soll in der anstehenden Gesellschafterversammlung der Föhr Tourismus GmbH darauf hinwirken, dass die Rechtswirkung der ausgesprochenen Kündigung des Gesellschaftsvertrages erst zum 31.12.2014 eintritt.
15 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme
Andresen, Claudia ja
Christiansen, Erland ja
Frädrich, Holger ja
Gilleßen, Sabine ja
Hartmann, Dirk ja
Herpich, Klaus nein
Huß, Jürgen ja
Linneweber Annemarie ja
Lorenzen, Heinz ja
Lübcke, Annemarie ja
Müller, Till ja
Ofterdinger-Daegel, Dr. Silke ja
Poschmann, Jürgen ja
Raffelhüschen, Paul ja
Schaefer, Eberhard ja
Schaper, Peter ja
2) Der Beschluss vom 22.08.2013, den Dienstleistungsvertrag zu kündigen, wird aufgehoben.
12 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen
Andresen, Claudia ja
Christiansen, Erland ja
Frädrich, Holger ja
Gilleßen, Sabine Enthaltung
Hartmann, Dirk ja
Herpich, Klaus nein
Huß, Jürgen ja
Linneweber Annemarie Enthaltung
Lorenzen, Heinz ja
Lübcke, Annemarie ja
Müller, Till ja
Ofterdinger-Daegel, Dr. Silke ja
Poschmann, Jürgen ja
Raffelhüschen, Paul ja
Schaefer, Eberhard ja
Schaper, Peter nein
3) Der Dienstleistungsvertrag soll modifiziert, unter Herausnahme der Bereiche AquaFöhr und Veranstaltungen weitergeführt werden.
4 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen
Andresen, Claudia nein
Christiansen, Erland nein
Frädrich, Holger nein
Gilleßen, Sabine ja
Hartmann, Dirk nein
Herpich, Klaus ja
Huß, Jürgen nein
Linneweber Annemarie ja
Lorenzen, Heinz nein
Lübcke, Annemarie nein
Müller, Till nein
Ofterdinger-Daegel, Dr. Silke nein
Poschmann, Jürgen nein
Raffelhüschen, Paul nein
Schaefer, Eberhard nein
Schaper, Peter ja
Mit diesem Tagesordnungspunkt ist der öffentliche Teil der Sitzung beendet. Bürgermeister Raffelhüschen bedankt sich für das Interesse und verabschiedet die Öffentlichkeit.
Bürgermeister
Raffelhüschen berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 13.12.2012 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag mit der Föhr Tourismus GmbH zu kündigen. Die Kündigung wurde ausgesprochen und greift zum 01.01.2014.
Am 22.08.2013 wurde darüber hinaus die Kündigung des Dienstleistungsvertrages mit der Föhr Tourismus GmbH beschlossen. Diese Kündigung wurde bisher noch nicht ausgesprochen müsste aber bis zum 30.09.2014 der Föhr Tourismus GmbH gegenüber erklärt werden, damit dieser ebenfalls zum 31.12.2013 endet.
Seit dem 22.08.2013 haben zahlreiche Gespräche mit Föhr – Land stattgefunden.
Ebenfalls wurde in der letzten Finanzausschusssitzung am 04.09.2013 besprochen, wie der gefasste Beschluss zur Kündigung des Dienstleistungsvertrages umgesetzt werden soll.
Hier wurden unterschiedliche Ansichten und Möglichkeiten vorgeschlagen. Klare Aufgabenzuordnungen und Entscheidungen hinsichtlich einer künftigen Struktur wurden nicht getroffen. Vielmehr wurde beschlossen, die Fides Treuhand GmbH & Co.KG mit einer umfassenden Prüfung dahingehend zu beauftragen, wie zum 01.01.2014 eine Übertragung der Aufgaben aus dem gekündigten Dienstleistungsvertrag der Föhr Tourismus GmbH auf den Städtischen Hafenbetrieb mit vollständiger Darstellung der steuerrechtlichen Konsequenzen erfolgen kann. Gesondert betrachtet werden sollte die Übernahme des „Marketings“. Hier sollte insbesondere auf die Vergabekriterien eingegangen werden.
Die abgeschlossene steuerrechtliche und juristische Prüfung liegt vor und wurde bereits verteilt.
Ebenso wurde das Ministerium um Auskunft gebeten, ob die Stadt Wyk auf Föhr auch nach Ausscheiden aus der LTO Föhr weiterhin die Möglichkeit hat, Zuwendungen für die Errichtung, Erweiterung und Attraktivitätssteigerung öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen zu erhalten. Hier sollte konkret mitgeteilt werden, ob es für die Stadt Wyk auf Föhr Ausnahmebestimmungen geben könnte.
Mit Schreiben vom 12.09.2013 teilt das Ministerium mit, dass eine der Fördervoraussetzungen die Zugehörigkeit zu einer LTO ist. Im Rahmen der Prüfung der Fördervoraussetzungen für Maßnahmen auf Föhr wird derzeit kein Grund für eine Ausnahmegenehmigung in Bezug auf die LTO-Mitgliedschaft gesehen. Die gelegentlich vertretene Auffassung, dass es Möglichkeiten gäbe, Fördermittel erhalten zu können, ohne Mitglied in einer LTO zu sein, wird auch von der Hausleitung nicht geteilt.
Vor dem Hintergrund der Aussagen des Ministeriums und der Fides erscheint es sinnvoll, die beschlossenen Kündigungen des Gesellschaftsvertrages und des Dienstleistungsvertrages zu überdenken.
Seitens der Fraktion der Grünen werde es als sinnvoll erachtet, die Wirkung der Kündigung des Gesellschaftsvertrages zu verschieben auf den 31.12.2014. Auch hier werde die Gefahr gesehen, dass keine Fördermittel mehr generiert werden können oder eventuell schon geflossene Fördermittel sogar zurück gezahlt werden müssten. Weiterhin werde die Zeit für die Schaffung eigener Strukturen bis Ende 2013 als zu knapp angesehen. Könne in dem vorgesehenen Moderationsprozess bis Ende März keine Einigung erzielt werden, könne die Kündigung zu Ende 2014 aufrecht erhalten bleiben und man habe dennoch noch neun Monate Zeit für die Umsetzung neuer Strukturen. Die Marketingleistungen müssten, wenn sie den bisherigen Umfang haben sollen, europaweit ausgeschrieben werden. Auch dies nehme viel Zeit in Anspruch. Aus diesem Grunde werde vor der Kündigung des kompletten Dienstleistungsvertrages gewarnt.
Diesen Ausführungen schließt sich die CDU Fraktion an.
Von anderer Seite wird dafür plädiert, Teilbereiche aus dem Dienstleistungsvertrag heraus zu nehmen (AquaFöhr/Veranstaltungen). Dies wiederum, so wird befürchtet, könne das gerade aufkeimende Vertrauen zwischen Stadt Wyk und Landgemeinden beeinträchtigen. Eine Herausnahme von Teilbereichen erschwere die Angelegenheit.
Eine energetische Sanierung des Wellenbades sei auch jetzt schon möglich, da sich dieses im Eigentum der Stadt Wyk befinde.
Es wird klar gemacht, dass sich die Stimmenverhältnisse und die Zahlungsmodalitäten ändern müssten.
Die Unruhe unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sei groß. Den Saisonkräften sollte zugesichert werden, dass sie im kommenden Jahr wieder eingesetzt würden.
Nach ausführlicher Diskussion wird das Ende der Diskussion beantragt.
Herr Lorenzen spricht die Abrechnung der Meldescheine an. Die jetzige Vorgehensweise sei seines Erachtens nicht rechtmäßig. Daher sollte die Aufgabe auf das Amt Föhr-Amrum übertragen werden.
Bürgermeister Raffelhüschen erklärt, dass das Amt derzeit nicht in der Lage sei, diese Aufgabe zu übernehmen. Diese Angelegenheit sollte ebenfalls im Moderationsprozess geklärt werden.
Die Beschlussempfehlung wird in drei Punkte aufgeteilt. Es wird für alle drei Abstimmungen namentliche Abstimmung beantragt.