Als Grundlage für die Weiterführung des Strandprojekts könne ein Architektenwettbewerb dienen. Ein Förderantrag könnte gestellt werden, hätte aber voraussichtlich zur Bedingung, dass der Beginn von Maßnahmen erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides erfolgen könne. Die Dauer eines solchen Verfahrens werde mit wenigen Monaten benannt. Die Höhe der Förderung sei zur Zeit leider noch nicht genau bezifferbar.

 

Auf die Nachfrage, ob die Errichtung des Bohlenweges eventuell vorgezogen werden könne, wird entgegnet, dass zunächst die Antwort vom Herrn Limberg abgewartet werden solle. Wenn der Bau des Bohlenweges/Übergangs für die Genehmigung einer Förderung nicht schädlich sei, solle zeitnah mit dem Bau begonnen werden.

 

Bis zur nächsten Sitzung solle man sich über die Ziele bezüglich der Fortführung des Strandprojektes Gedanken machen.

 

Wenn von Herrn Limberg eine positive Rückmeldung hinsichtlich einer Förderung komme, solle der Architektenwettbewerb zeitnah gestartet werden.