Beschluss:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Gemeinde Utersum wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 4.661.829,70 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss per 31.12.2010 beläuft sich auf 116.139,96 EUR.

 

Der Jahresüberschuss wird bis zum zulässigen Höchstbetrag der Ergebnisrücklage (bis 25% der allgemeinen Rücklage), und ein möglicher überschießender Betrag der Allgemeinen Rücklage, zugeführt.

 

Der negative Anfangsbestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse in Höhe von -259.310,45 EUR vermindert sich um 472.418,47 EUR. Somit schließt die Gemeinde mit einer positiven Liquidität in Höhe von 213.108,02 EUR ab.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 375.400,28 EUR werden genehmigt. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf das fehlende Vorhandensein von sog. Deckungskreisen zurückzuführen.

 


 

Herr Schulze vom Amt Föhr-Amrum erläutert die Jahresrechnung an Hand der Vorlage.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Utersum hat den Jahresabschluss 2010 der Gemeinde Utersum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik  ausweislich des Prüfungsprotokolls am 26.09.2013 beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:

 

1.      Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

2.      Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

3.      Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

4.      Das Vermögen und die Schulden wurde richtig nachgewiesen.

5.      Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

6.      Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 375.400,28 EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.

7.      Sonstige Feststellungen / Empfehlungen:


Abstimmungsergebnis:           einstimmig