Beschluss:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Utersum wird vom Bürgermeister
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 4.475.702,84 EUR
Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene
Jahresfehlbetrag per 31.12.2011 beläuft sich auf -236.542,19 EUR.
Der Jahresfehlbetrag wird aus der Ergebnisrücklage bis zum
vollständigen Verbrauch ausgeglichen. Ein nicht abgedeckte Jahresfehlbetrag
wird auf neue Rechnung vorgetragen und wird frühestens nach fünf Jahres zu
Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
Der Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde
gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 213.108,02 EUR erhöht sich um 42.283,93
EUR auf 255.391,95 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 400.775,72 EUR werden
genehmigt. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf das
fehlende Vorhandensein von sog. Deckungskreisen zurückzuführen.
Herr Schulze vom Amt Föhr-Amrum erläutert an Hand der Vorlage die Jahresrechnung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss
der Gemeinde Utersum hat den Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Utersum mit
seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik
ausweislich des Prüfungsprotokolls am 26.09.2013 beraten und wie folgt
zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurde richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
6. Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.
insgesamt 400.775,72 EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.
7. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig