Da es bei den B-Plan-Änderungen immer wieder um die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von gastronomisch genutzten Außenterrassen und die dazu erforderliche Überschreitung der zulässigen GRZ und der bisher festgelegten Baugrenze ging, beantragt die CDU-Fraktion, dass bei neuen B-Planverfahren geprüft werden sollte, ob man die „Außenterrassen“ nicht gleich mitbehandeln sollte. So wird die Verwaltungsarbeit vereinfacht und Arbeitszeit eingespart.


Abstimmungsergebnis:  10 Ja