Auf Grundlage der Ausarbeitungen und Pläne der Fachplaner wurden neue Kostenschätzungen erstellt.

Die definierte Obergrenze, für einen durch die AT Nebel zu leistenden Kapitaldienst von rd. 84.000,-- jährlich, würde nach den aktuell vorliegenden Kostenschätzungen, auch unter Berücksichtigung eines durch den Planer aufgezeigten Einsparpotentials (bezogen auf die jüngste Kostenschätzung), sowie einer in Aussicht stehenden Förderung deutlich überschritten.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die GV beschließt aufgrund der vorliegenden, aktuellen Kostenschätzungen des Architekturbüros Nils Gereke, die Planung um das „Haus des Gastes“, nach den Planungsunterlagen des Architekturbüros Nils Gereke aus wirtschaftlichen Gründen aufzugeben.

 

Es wird angestrebt, bestehende Verträge mit Planung- und Ingenieurbüros einvernehmlich zu beenden.

 

-einstimmig-