Herr Meer vom Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum berichtet ausführlich anhand einer Planzeichnung über das geplante Neubaugebiet für Einheimische am Deelswai im Bebauungsplangebiet Nr. 18 der Gemeinde Nieblum. Zur Zeit sei die Art der baulichen Nutzung als „Reines Wohngebiet“ gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung lasse jedoch keine Ferienwohnungsvermietung zu.

 

Nach kurzer Diskussion einigt man sich darauf die Art der baulichen Nutzung als „Sondergebiet Dauerwohnen und Tourismus“ auszuweisen und eine Nutzung als Einlieger-/Ferienwohnung in eingeschränktem Maße zuzulassen. Man wolle die als Einlieger- oder Ferienwohnung zu nutzende Fläche auf maximal 30% der Gesamtwohnfläche begrenzen.