Der Vorsitzende begrüßt das Gremium, die Vertretung des Seniorenbeirates, die anwesende Bürgerschaft sowie die Vertreterin der Presse und eröffnet die 1. Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen.

 

Die ordnungsgemäße Einladung, die Anwesenheit sowie die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.