Aus den Reihen der Bürgerschaft wird der Wunsch geäußert, das Ansinnen der Anlieger der Gartenstraße nochmals darzulegen.

Der Vorsitzende kommt dieser Bitte nach und übergibt das Wort.

 

Ein Sprecher der Anliegerschaft schildert den Werdegang der verkehrstechnischen Problematik, die nunmehr seit dem Jahr 1999 besteht. Das erhöhte Verkehrsaufkommen, so wird dargelegt, sei eine direkte Folge der damals eingeführten Badestraßenregelung. Hinzugekommen wäre ein ohnehin gesteigertes Verkehrsaufkommen, welches sich zusätzlich auf die Situation in der Gartenstraße auswirken würde. Seitens der Politik wären wiederholt Versprechungen gemacht und entsprechende Bemühungen in Aussicht gestellt worden. Tatsächliche Ergebnisse, die eine Entlastung für die Anlieger mit sich gebracht hätten, konnten allerdings nicht erzielt werden.

Seitens der Anliegerschaft wird wenig Verständnis für die bestehende Regelung aufgebracht. In diesem Zusammenhang wird dafür plädiert, die Badestraßenregelung, die seiner Zeit als Projekt initiiert wurde, aufzuheben, um auf diese Weise das Verkehrsaufkommen in der Gartenstraße zu verringern.

Anlieger der Badestraße geben allerdings zu bedenken, dass gerade der nördliche Bereich der Badestraße aufgrund der engen Bebauung nicht oder nur bedingt für den Begegnungsverkehr geeignet erscheint.

 

Da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, konstatiert der Vorsitzende unter Bezugnahme auf die lange Historie der Problematik Gartenstraße, dass das Erzielen einer einvernehmlichen Lösung, bei allem Verständnis für die betroffenen Anlieger, als kaum realisierbar erscheint.