Der Ausschuss beauftragt den Bürgermeister, das weitere Vorgehen mit der Verwaltung des Amtes abzustimmen.


Der Vorsitzende geht auf den eingereichten Vorschlag der Anwohnerschaft ein und bittet einen zusätzlich anwesenden Stadtvertreter die Historie des Problems Gartenstraße nochmals Revue passieren zu lassen.

In der Vergangenheit hat sich die Politik auf Anregung der Anwohnerschaft der Gartenstraße wiederholt und intensiv mit der jetzt erneut vorliegenden Problematik befasst und diverse Lösungsansätze ins Kalkül gezogen. Diese Ansätze wurden allerdings seitens der zuständigen Verkehrsbehörde sehr skeptisch betrachten, was im Ergebnis dazu geführt hat, dass an der bestehenden Regelung festgehalten wurde.

 

Im Rahmen eines regen Meinungsaustausches wird auch seitens einiger Mitglieder die Sinnhaftigkeit der bestehenden Verkehrsführung in Zweifel gezogen. Es sein angezeigt, verschiedene Modelle zu eruieren und deren Durchführbarkeit –auch über Befristungen- zu überprüfen.

Aus den Reihen der Grünen wird angeregt, die Zulässigkeit des Befahrens von Straßenzügen über eine Gewichtsbeschränkung vorzunehmen. Tatsache sei, dass das Verkehrsaufkommen insgesamt angestiegen wäre. Unnötige Umwege würden die Verkehrsbelastung weiterhin ansteigen lassen. Ein solcher Ansatz wäre z.B. für Bade- und Gartenstraße denkbar.

Seitens der SPD-Fraktion wird die Ansicht vertreten, dass auch dieser Ansatz nur geeignet wäre, das Aufkommen an Verkehr zu verteilen. Ziele müsse sein, dafür Sorge zu tragen, dass gar nicht erst Fahrzeuge in dieser Anzahl auf die Insel verbracht werden. Ein weiterer Ansatz wäre die Einrichtung von Anliegerstraßen, die für den regulären Durchgangsverkehr somit nicht zur Verfügung stehen würden. Der Verkehr würde aus den kleinräumigen Bereichen der Stadt weitestgehend herausgedrängt werden können, so die Vertreterin der SPD.

Um die Verkehrsführung zu vereinfachen, wird seitens der KG-Fraktion der Vorschlag in den Raum gestellt, sämtliche Einbahnstraßenregelungen im Stadtgebiet aufzuheben, um den Verkehrsteilnehmern kürzere Wege zu ermöglichen.

Eine Verknüpfung von Gewichtsbegrenzungen mit der punktuellen Aufhebung von Einbahnstraßenregelungen wird auch seitens der SPD-Fraktion als eine realistische Alternative gesehen.

 

Die Verwaltung macht an dieser Stelle erneut darauf aufmerksam, dass eine Gewichtsbegrenzung nicht willkürlich erfolgen darf. Zwingende Voraussetzungen ist stets, dass ein Gutachten vorhanden sein muss, aus dem hervorgeht, dass, aufgrund der Beschaffenheit der Straße, eine Reduzierung des Gewichtes geboten erscheint. Das Straßennetz der Stadt Wyk auf Föhr ist, bis auf zwei Straßenzüge, für eine Traglast von 40 Tonnen ausgelegt.

 

Aus den Reihen der KG-Fraktion wird auf das Projekt eagle-eye verwiesen, dessen Ergebnisse nunmehr vorliegen und seitens des Bau- und Planungsamtes zur Erstellung einer Prioritätenliste ausgewertet würden. Anhand dieser Auswertungen könnte dann auch eine mögliche Gewichtsbegrenzung in Erwägung gezogen werden. Die Aufhebung sämtlicher Einbahnstraßenregelungen wird eher skeptisch betrachtet, dass sich in vielen Straßenzügen eben diese Regelung bewährt habe. Eine Änderung in diesem Bereich könnte sich zudem, betrachtet man die Situation Feld- Gartenstraße, kontraproduktiv für die Belange der Gartenstraße auswirken.

 

Die Anregung, im Rahmen der Verkehrsschau die Möglichkeiten vor Ort zu eruieren, wird aufgrund von Erfahrungswerten sehr kritisch betrachtet. Es hat sich herausgestellt, dass die Verkehrsbehörde selber keine Vorschläge unterbreitet, sondern vielmehr zu vorgebrachten Vorschlägen Stellung bezieht.

 

Aus den Reihen der Grünen wird daher angeregt, den konkreten Vorschlag der Anliegerschaft in die Verkehrsschau einzubringen.

 

Diese Anregung stellt der Vorsitzende zur Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis:           10 Ja-Stimmen

                                                1 Enthaltung