Herr Feddersen erklärt anhand einer Power Point Präsentation ausführlich die Vorlage der Gemeindevertretung „Erlass einer Fremdenverkehrsabgabe“.

 

1. Wechsel vom Realgrößenmaßstab zum umsatzbezogenen Abgabenmaßstab

Die Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Oevenum stammt aus dem Jahre 1995. Seinerzeit wurden für die unterschiedlichen Gruppen von Abgabepflichtigen feste Einheitssätze gebildet und die Verteilung der Gesamt-Abgabenlast nach einem sogenannten Realgrößenmaßstab vorgenommen. Das bedeutet, es sind für jede Betriebsart einzelne Abgabensätze gefunden worden, die sich auf eine bestimmte Anzahl der im Betrieb vorhandenen Sitzplätze, Mitarbeiter, Fahrzeuge, Verkaufsflächen, Übernachtungen usw. beziehen.

 

Die Fremdenverkehrsabgabesatzung aus dem Jahre 1995 ist nach wie vor in unveränderter Fassung maßgeblich.

 

Da der oben beschriebene Realgrößenmaßstab rechtlich umstritten und nur mit sehr großem Kalkulationsaufwand juristisch korrekt umsetzbar ist, wäre darüber zu beraten und zu entscheiden, ob die Fremdenverkehrsabgabe künftig nach einem sogenannten umsatzbezogenen Abgabenmaßstab auf alle Abgabepflichtigen verteilt werden soll. Diese Maßstabsvariante wird in letzter Zeit zunehmend von den Tourismusgemeinden bevorzugt und beispielsweise auch in Wyk auf Föhr seit nunmehr bereits 15 Jahren erfolgreich umgesetzt. In den amtsangehörigen Gemeinden Nieblum, Wittdün auf Amrum und Utersum gilt der umsatzbezogene Maßstab seit 2011, 2012 bzw. 2013. In allen anderen Gemeinden des Amtes Föhr-Amrum finden derzeit ebenfalls Beratungen zum Wechsel auf die neue Maßstabsvariante statt.

 

Während sich bei der Umsetzung des Realgrößenmaßstabes einzelne Ungleichbehandlungen nicht immer vermeiden lassen, bietet der umsatzbezogene Maßstab eine deutlich größere Abgabengerechtigkeit und mehr Rechtssicherheit. Beim umsatzbezogenen Maßstab richtet sich die Verteilung der Abgabenlast gleichermaßen für alle Pflichtigen nach der Höhe der jährlichen Betriebseinnahmen, multipliziert mit einem Gewinnsatz und einem fiktiven Vorteilssatz (der jeweiligen Betriebsart). Für die Gemeinde Oevenum ist von der Verwaltung der Entwurf einer neuen Fremdenverkehrsabgabesatzung mit umsatzbezogenem Maßstab vorbereitet worden.

 

2. Abgabensatz, Finanzierungsanteile und Kalkulationsdaten

Das jährliche Aufkommen der Fremdenverkehrsabgabe betrug für die Gemeinde Oevenum in den Jahren

2006 10.465,05 €

2007 10.360,86 €

2008 10.838,98 €

2009 10.594,65 €

2010 10.230,15 €

2011 10.370,06 €

2012 10.220,93 €

2013 10.500,00 € (Haushaltsansatz)

 

Die Höhe der Abgabe, die eine Gemeinde zur Finanzierung ihrer eigenen Aufwendungen im Tourismusbereich von den Abgabenpflichtigen verlangen darf, ist gesetzlich bzw. durch Vorgaben der Rechtsprechung begrenzt. Grundsätzlich müssen die gemeindlichen Tourismusaufwendungen aus den folgenden vier Finanzierungsquellen gedeckt werden:

1. Kurabgaben

2. Fremdenverkehrsabgaben

3. Einnahmen aus dem eigenen Tourismusbereich

4. eigene Haushaltsmittel (Steuergelder) der Gemeinde

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Aufwand für die Tourismuswerbung nicht über Kurabgaben (mit-)finanziert werden darf. Aus diesem Grunde sind die Kostenblöcke „Aufwendungen für Fremdenverkehrswerbung“ und „Aufwendungen für übrige Fremdenverkehrseinrichtungen“ bei der Abgabenkalkulation sorgfältig zu trennen. In Oevenum betragen die Aufwendungen der gemeindlichen Fremdenverkehrsförderung entsprechend der Ergebnisse der letzten Jahresabschlüsse und unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltsplanung insgesamt rund 80.800 €. Davon entfallen 15.500 € auf die Tourismuswerbung und 65.300 € auf übrige Fremdenverkehrseinrichtungen. Nach aktueller Beschlusslage der Gemeindevertretung sollen in der Gemeinde Oevenum 70% der gemeindlichen Aufwendungen für die Fremdenverkehrswerbung und 10% der gemeindlichen Aufwendungen für übrige Tourismuseinrichtungen aus Fremdenverkehrsabgaben finanziert werden.

 

Daraus ergeben sich für die Abgabenkalkulation folgende Finanzierungsanteile:

1. Aufwendungen für Fremdenverkehrswerbung 100% 15.500,00

1.1 aus Gebühren, speziellen Entgelten und Erlösen 0% 0,00

1.2 aus Fremdenverkehrsabgabe 70% 10.850,00

1.4 aus allgemeinen Deckungsmitteln 30% 4.650,00

2. Aufwendungen für übrige Fremdenverkehrseinrichtungen 100% 65.300,00

2.1 aus Gebühren, speziellen Entgelten und Erlösen 0% 0,00

2.2 aus der Kurabgabe 79% 51.587,00

2.3 aus Fremdenverkehrsabgabe 10% 6.530,00

2.5 aus allgemeinen Deckungsmitteln 11% 7.183,00

Beitragsfähiger Aufwand Fremdenverkehrsabgabe 1.2 + 2.3 17.380,00

 

Das mit den obigen Finanzierungsanteilen angestrebte Ziel, 79% der übrigen Tourismusaufwendungen (ohne Werbeaufwand) über Kurabgaben zu decken, wurde nach Anhebung der Kurabgabesätze ab dem Jahre 2009 jedoch überschritten. Im aktuellen Haushaltsplan der Gemeinde sind für das Jahr 2013 sogar Einnahmen aus Kurabgaben in Höhe von 62.000 € veranschlagt. Dadurch kommt es zu einer unzulässigen Überfinanzierung durch öffentliche Abgaben und die zuletzt beschlossenen Finanzierungsanteile sollten der aktuellen Situation angepasst werden. Rechtlich zulässig wären die nachfolgenden, zu maximalem Gunsten des Gemeindehaushalts möglichen Anteile:

1. Aufwendungen für Fremdenverkehrswerbung 100% 15.500,00

1.1 aus Gebühren, speziellen Entgelten und Erlösen 0% 0,00

1.2 aus Fremdenverkehrsabgabe 70% 10.850,00

1.4 aus allgemeinen Deckungsmitteln 30% 4.650,00

2. Aufwendungen für übrige Fremdenverkehrseinrichtungen 100% 65.300,00

2.1 aus Gebühren, speziellen Entgelten und Erlösen 0% 0,00

2.2 aus der Kurabgabe 92% 60.076,00

2.3 aus Fremdenverkehrsabgabe 0% 0,00

2.5 aus allgemeinen Deckungsmitteln 8% 5.224,00

Beitragsfähiger Aufwand Fremdenverkehrsabgabe 1.2 + 2.3 10.850,00

 

Mit der Anhebung des Finanzierungsanteils der Kurabgabe auf 92% der Aufwendungen für übrige Tourismuseinrichtungen wird der im Haushaltsplan vorgesehene Einnahmebetrag (62 T€) zwar immer noch nicht erreicht, er kommt aber den letzten Ergebnissen der vergangenen Abschlussjahre sehr nahe und wäre deshalb vertretbar. Aus der Fremdenverkehrsabgabe dürfen dann allerdings keine Aufwendungen für übrige Tourismuseinrichtungen mehr (mit-)finanziert werden, weil die Gemeinde aus eigenen Haushaltsmitteln einen Mindestanteil von 8% selber tragen muss. Im Ergebnis sollte deshalb von einem beitragsfähigen Aufwand für die Fremdenverkehrsabgabe in Höhe von rund 10.850 € ausgegangen werden. Dies entspricht in etwa dem Abgabenaufkommen der Vergangenheit.

 

Durch einen Wechsel auf die neue Maßstabsvariante kann es für einzelne Betriebsarten verständlicherweise zu spürbaren Veränderungen in der Höhe der jährlich zu zahlenden Fremdenverkehrsabgabe kommen. Insbesondere dann, wenn Pflichtige einer bestimmten Betriebsart nach bisherigem Satzungsrecht möglicherweise zu Abgaben in nicht ausreichender Höhe herangezogen werden konnten.

 

Da sich exakte Berechnungsgrundlagen erst dann ermitteln lassen, wenn die Abgabepflichtigen aufgrund der neuen Satzungsgrundlage zu Umsatzmeldungen verpflichtet werden können, ist die von der Verwaltung für eine Kalkulation angefertigte vorläufige Veranlagungsliste noch mit gewissen Unsicherheiten behaftet. Es lässt sich deshalb nicht unbedingt vermeiden, dass der zunächst im Satzungsentwurf vorgesehene Abgabensatz von 3,8% nach Eingang der Umsatzmeldungen korrigiert werden muss. Dabei ist das Schlechterstellungsverbot zu beachten. Das bedeutet, eine Anhebung des Abgabensatzes wäre dann frühestens zum 1. Januar 2015 möglich, während eine Senkung des Abgabensatzes später auch rückwirkend zum 1. Januar 2014 beschlossen werden könnte. Folgende Berechnung liegt dem zunächst vorgesehenen Abgabensatz zugrunde: Die Gesamtsumme der Messbeträge aller pflichtigen Betriebe beträgt in der vorläufigen Veranlagungsliste insgesamt 281.022 €. Der höchstzulässige Abgabensatz für das Beitragsjahr 2014 ergibt sich somit aus der Berechnung:

10.850 € : 281.022 € = 3,86%.

 

Dieser Abgabensatz darf in der kommunalen Abgabensatzung nicht überschritten werden.

 

Nachdem keine Fragen mehr offen sind, erklärt Bürgermeisterin Riemann, dass die Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung am Montag, den 02. Dezember 2013 über den Erlass der Fremdenverkehrsabgabe abstimmen wird.