Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.  Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Utersum für das Gebiet des landwirtschaftlichen Hofes Strunwoi 14 und die umliegenden Flächen nördlich und westlich davon in einer Größe von ca. 110 m x 120 m und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen ergänzt um die geänderten Betriebszeiten (15.03 bis 15.11.eines jeden Jahres) gebilligt.

 

2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Utersum für das Gebiet des landwirtschaftlichen Hofes Strunwoi 14 und die umliegenden Flächen nördlich und westlich davon in einer Größe von ca. 110 m x 120 m und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter :9;

davon anwesend: 7.; Ja-Stimmen: 7.; Nein-Stimmen: 0.;

Stimmenthaltungen: 0.

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO war der Gemeindevertreter Sönke Sörensen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war  weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.


Herr Meer vom Bauamt des Amtes Föhr-Amrum berichtet an Hand der Vorlage

 

Die Gemeinde Utersum beabsichtigt gemäß Abstimmung mit den übrigen Gemeinden der Insel Föhr die Voraussetzungen für die Errichtung eines Campingplatzes für bis zu 50 Wohnmobile schaffen, da bislang auf Föhr keine Übernachtungsplätze für Wohnmobiltouristen ausgewiesen sind. Ein Bedarf für einen solchen Platz besteht, insbesondere da bereits heute Wohnmobiltouristen die Insel Föhr auch ohne entsprechende Plätze ansteuern. Im Vorfeld wurden ebenfalls Standorte in Wyk und Nieblum untersucht, diese wurden jedoch zu Gunsten des Standortes in Utersum zurückgestellt.

 

Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 21.08.2012 wurde ein Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Utersum erarbeitet, welcher die zum gleichen Zeitpunkt festgelegten Planungsziele umsetzte.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 06.09.2012 durchgeführt, die Anhörung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 30.10.2012 statt.

 

Der bereits in der Sitzung am 30.07.2013 vorgelegte Entwurf wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung in ebendieser Sitzung nunmehr durch das vom Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro als vorhabenbezogener BPlan überarbeitet und soll nunmehr im nächsten Verfahrensschritt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden. Ferner soll die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Der Bebauungsplan wird nun als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, um insbesondere Regelungen zum Betriebsablauf (Nutzung nur in den Saisonzeiten und ausschließlich für Wohnmobile, Ausschluss von Dauercampern) rechtssicher festsetzen zu können. Die Absicherung erfolgt ferner über den Durchführungsvertrag, der zwischen Vorhabenträger und Gemeinde geschlossen wird. Die städtebaulich relevanten Inhalte des Durchführungsvertrages sollen ebenfalls öffentlich ausgelegt werden.

 

Herr Meer weist darauf hin, dass unter Punkt 2 des Beschlusses es ebenfalls beginnen muss mit:“ Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes…“.

Darüber hinaus berichtet er über das Gespräch beim Anwalt zur Erstellung des Durchführungsvertrages. Er teilt mit, dass man sich hier darauf geeinigt hat, die Betriebszeiten auf die Zeit vom 15.03. bis 15.11. eines jeden Jahres zu begrenzen. Die Änderung müsste noch in die vorliegende Fassung des Planentwurfes eingearbeitet werden.

 

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Utersum wird im Parallelverfahren durchgeführt (6. Änderung des F-Planes der Gemeinde Utersum).