Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

a)      Der Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19a GkZ zwischen der Stadt Wyk auf Föhr bzw. dem Amt Föhr als Rechtsnachfolger und dem Amt Amrum wird grundsätzlich zugestimmt.

b)      Dem Abschluss der anliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach § 19a GkZ über das Verwaltungshandeln während der Übergangsphase bis zur Bildung des Amtes Föhr wird zugestimmt.


StV Raffelhüschen bericht anhand der Vorlage: Stadt/001527/4.

 

StV Dr. Rotermund berichtet, dass der Antrag bezüglich einer früheren Genehmigung eines Amtes Föhr, welchen er im Kreistag gestellt habe, auch an das Innenministerium weitergeleitet wurde. Vom Innenministerium wurde ihm telefonisch mitgeteilt, dass es keine vorzeitige Genehmigung eines Amtes Föhr geben werde. Die einzige Ausnahme wäre, dass das Amt Amrum einer Fusion zu einem Amt Föhr-Amrum doch noch zustimme. Ansonsten werde die Entscheidung erst nach der Verabschiedung des zweiten Verwaltungsstrukturreformgesetzes durch den Innenminister erfolgen. Diese Entscheidung wird vermutlich die Gründung eines Amtes Föhr-Amrum beinhalten. Diese Entscheidung werde in knapp 1 ½ Jahren zur Kommunalwahl anstehen.

 

Bürgermeister Roth merkt an, dass zunächst jedoch einmal die Zusammenarbeit der Verwaltungen entscheidend sei, so dass man der Beschlussvorlage zustimmen sollte. Die „Hochzeitsprämie“ werde nur einmal bei der Gründung des Amtes Föhr ausgeschüttet. Das Amt Amrum hätte keinen Anspruch darauf, wenn im Rahmen des § 19a GkZ eine Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Föhr gebildet würde. Anders sehe es aus, wenn sich das Amt Amrum entschließt, mit dem Amt Föhr zu fusionieren. Dann würde auch hier der Landeszuschuss gezahlt werden.

 

Es wird auch darauf hingewiesen, dass nicht alle Amrumer grundsätzlich gegen eine Fusion seien.

 


Abstimmungsergebnis:  15 Ja-Stimmen