Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen

 

  1. Weder von Trägern öffentlicher Belange noch von Privatpersonen sind Anregungen oder Bedenken vorgetragen worden. Somit ergeben sich kein Änderungen an der Planung.

 

Zu b) Satzungsbeschluss

 

  1. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung des Landes Schleswig Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr die     4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Badestraße, Waldstraße, Fasanenweg und Gmelinstraße, hier für die Bereiche „A“ Ecke Gmelinstraße/Badestraße (Flurstück 139, Flur 11 Gemarkung Wyk) und „B“ Ecke Waldstraße/Osterstraße (Flurstück 169, Flur 11 Gemarkung Wyk), bestehend aus dem Übersichtsplan und dem Text, als Satzung.

  2. Die Begründung dazu wird gebilligt.

  3. Der Beschluss der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 


StVin Groten berichtet anhand der Vorlage: Stadt/001512/2.

 

StV Christiansen verlässt aus Befangenheitsgründen den Raum.

 


Abstimmungsergebnis:  14 Ja-Stimmen

 

Im Anschluss an die Abstimmung wird StV Christiansen das Abstimmungsergebnis mitgeteilt.