Beschluss:
Zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen
- Weder von Trägern öffentlicher Belange noch von Privatpersonen sind Anregungen oder Bedenken vorgetragen worden. Somit ergeben sich kein Änderungen an der Planung.
Zu b) Satzungsbeschluss
- Auf
Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung
des Landes Schleswig Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk
auf Föhr die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen
Badestraße, Waldstraße, Fasanenweg und Gmelinstraße, hier für die
Bereiche „A“ Ecke Gmelinstraße/Badestraße (Flurstück 139, Flur 11
Gemarkung Wyk) und „B“ Ecke Waldstraße/Osterstraße (Flurstück 169, Flur 11
Gemarkung Wyk), bestehend aus dem Übersichtsplan und dem Text, als
Satzung.
- Die
Begründung dazu wird gebilligt.
- Der Beschluss der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
StVin Groten berichtet anhand der Vorlage: Stadt/001512/2.
StV Christiansen verlässt aus Befangenheitsgründen den Raum.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen
Im Anschluss an die Abstimmung wird StV Christiansen das Abstimmungsergebnis mitgeteilt.