Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, werden die genannten Tagesordnungspunkte nichtöffentlich beraten.


Der Vorsitzende beantragt die nichtöffentliche Beratung der Tagesordnungspunkte 13 – 15.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig