Beschluss:
Zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen
- Weder von Trägern öffentlicher Belange noch von Privatpersonen sind Anregungen oder Bedenken vorgetragen worden. Somit ergeben sich kein Änderungen an der Planung.
Zu b) Satzungsbeschluss
- Auf
Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung
des Landes Schleswig Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk
auf Föhr die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Wyk auf Föhr
für das Gebiet Große Straße / Mittelstraße mit dem Teilgebiet
Rungholtstraße, hier für den Bereich Ecke Sandwall / Große Straße
(Flurstück 375, Flur 2, Gemarkung Wyk, Sandwall 1), bestehend aus dem
Übersichtsplan und dem Text, als Satzung.
- Die
Begründung dazu wird gebilligt.
4. Der Beschluss der Satzung über die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 durch die Stadtvertretung ist nach § 10
Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, In der Bekanntmachung ist anzugeben,
wo die Planänderung mit Begründung während der Dienststunden von allen Interessierten
eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
StVin Groten berichtet anhand der Vorlage: Stadt/001517/2.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen