Der Sturm „Christian“ habe im Gemeindegebiet hauptsächlich Baumschäden verursacht. Des Weiteren seien das Dach der Strandkorbhalle sowie das des Haus des Gastes beschädigt worden. Einige der kleineren Schäden können durch Eigenleistung behoben werden, die anderen werden im Rahmen der Versicherungsleistung an Firmen vergeben.

 

Sollten Bäume der Gemeinde bei Sturm Privatbesitz beschädigen, so müsse die Gemeinde nur in den Fällen für den Schaden aufkommen, in welchen eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden könne. Ansonsten handele es sich um höhere Gewalt, so dass die Versicherung der/des Geschädigten für den Schaden aufkommen müsse.

 

Die Gemeindearbeiter haben schnellstmöglich dafür gesorgt, dass Straßen und Wege nach dem Sturm geräumt und befahrbar/begehbar gemacht wurden. Die Bäume werden zur Zeit gerichtet und geschnitten. Für das anfallende Holz wurde ein Häcksler geliehen. Um die vielen umgekippten Bäume und Äste zu sammeln, wurde für kurze Zeit der Biike-Platz geöffnet. Dieses Angebot könne nicht dauerhaft aufrechterhalten werden, da sich ansonsten Tiere über Winter in/unter dem Holz verkriechen, so dass dann die Befürchtung bestehe, dass der Biikehaufen im Februar nicht angezündet werden könne.

 

Es wird ein großes Lob und Dank für die geleistete Arbeit der Feuerwehr ausgesprochen.