Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet südlich Karkenstieg und westlich der Dörpstrat wird der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

-          Ausweisung von Wohnbaufläche bzw. Sonstigem Sondergebiet – Dauerwohnen und Tourismus –  zur Deckung des Wohnraumbedarfs der einheimischen Bevölkerung (örtlicher Wohnraumbedarf)

 

3.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

4.    Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentliche Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).


Daniel Meer vom Bau- und Planungsamt Föhr-Amrum berichtet anhand der Vorlage:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Oevenum beabsichtigt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet südlich Karkenstieg und westlich der Dörpstrat einzuleiten.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Oevenum an ebendieser Stelle durchgeführt. Ziel ist die Schaffung eines Baugebietes zur Deckung des Wohnraumbedarfs der einheimischen Bevölkerung (örtlicher Wohnraumbedarf) bei langfristiger Sicherung der Dauerwohnnutzung und Verhinderung einer dem Gemeinwohl abträglichen Bodenspekulation.

Die Ausweisung soll als Wohnbaufläche oder als Sonstiges Sondergebiet – Dauerwohnen und Tourismus –, je nach Ergebnis der weiteren Abstimmungsgespräche, erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen: 9

davon anwesend: 8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen:0

Enthaltungen: 0

 

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.