Beschluss:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Wrixum wird von der Bürgermeisterin
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 4.114.927,24 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene
Jahresfehlbetrag per 31.12.2011 beläuft sich auf – 130.609,07 EUR.
Der Jahresfehlbetrag wird
aus der Ergebnisrücklage bis zum vollständigen Verbrauch ausgeglichen. Ein
nicht abgedeckter Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und wird
frühestens nach fünf Jahres zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 539.446,85
EUR vermindert sich um 69.013,62 EUR auf 470.433,23
EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 538.024,95 EUR werden genehmigt. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind
im Wesentlichen auf das fehlende Vorhandensein von sog. Deckungskreisen
zurückzuführen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Wrixum hat in der gemeinsamen Sitzung
mit der Gemeindevertretung am 28.11.2013 den Jahresabschluss 2011 der Gemeinde
Wrixum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik beraten und wie folgt
zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurde richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
6. Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.
insgesamt 538.024,95 EUR soll von
der Gemeindevertretung genehmigt werden.
7. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig