Sachdarstellung mit
Begründung:
Die touristische Entwicklung auf den Inseln Amrum und Föhr und die damit
einhergehende Entwicklung der Grundstückspreise haben zur Folge, dass
bezahlbarer Wohnraum zunehmend knapper wird und kaum noch neu zu schaffen ist. Die
Folgen sind u. a. das Abwandern der jüngeren einheimischen Bevölkerung sowie
eine zunehmende Anzahl von Menschen, die zwischen ihrer Wohnung auf dem
Festland und dem Arbeitsplatz auf den Inseln pendeln.
Die Nachbarinsel Sylt hat die gleiche Problematik. Da die Auswirkungen
auf Sylt in den vergangenen Jahren bereits schwerwiegender waren als auf Amrum
und Föhr, wurde im vergangenen Jahr eine Studie zum Wohnungsmarkt gefertigt.
Darin wurden Möglichkeiten der Wohnraumversorgung der einheimischen Bevölkerungen
untersucht und Umsetzungswege erarbeitet. Diese Studie ist als Modellvorhaben
für touristisch geprägte Räume von Seiten des Landes gefördert worden.
Nachdem deutlich geworden ist, dass die auf der Insel Sylt gewonnenen
Ergebnisse weder auf die Insel Amrum noch auf die Insel Föhr übertragbar sind,
haben Verhandlungen mit dem Innenministerium stattgefunden, um die
Möglichkeiten der Förderung einer sinngemäßen Untersuchung für die Inseln Föhr
und Amrum auszuloten.
Da das Klimaschutzkonzept Föhr-Amrum bereits vorliegt, erscheint es
sinnvoll, ein Wohnungsmarktkonzept mit dem Ansatz der energetischen
Quartierssanierung zu verbinden. Während das Wohnungsmarktkonzept Bedarfe
ermittelt und Ziele definiert, die mit bestimmten Maßnahmen erreicht werden
sollen, erstellt die energetische Quartierssanierung ein Konzept mit
energetischen Maßnahmen in einem bestimmten räumlichen Teilbereich der
Gemeinde. Neben den ohnehin besonderen Rahmenbedingungen auf den Inseln Föhr
und Amrum kann diese Verzahnung beider Themenkreise einen neuen Ansatz und
somit einen Modellcharakter darstellen, der die Förderwürdigkeit begründet
(Leuchtturmprojekt). Um den speziellen Inselbelangen von Amrum und Föhr
Rechnung tragen zu können, sollten die beiden Inseln in zwei verschiedenen Konzeptteilen
jeweils separat betrachtet werden.
Aus einer Bestandsaufnahme und einer Wohnungsprognose lassen sich
Entwicklungsmöglichkeiten für die Wohnraumschaffung erkennen. Dabei sind die
Besonderheiten, die sich aus dem Tourismus für Föhr und Amrum ergeben, zu
berücksichtigen und in einer Konzeptstudie im Zusammenhang darzustellen. Wenn
in der Bestandsaufnahme zugleich eine energetische Untersuchung des
Ist-Bestandes erfolgt, ergeben sich Quartiere, die durch unterschiedliche
energetische Einsparpotenziale gekennzeichnet sind. Aus diesem Bestand leitet
sich eine Prioritätenfolge für mögliche Maßnahmen ab.
Das Amt Föhr-Amrum benötigt die Legitimation aller Gemeinden, um beim
Innenministerium einen entsprechenden Förderantrag stellen zu können. Die
Legitimation in Form einer positiven Willensbekundung der Gemeinde ist zwar die
Grundlage des Förderantrages, jedoch keinesfalls die Zustimmung für die spätere
Umsetzung des Konzepts.
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Förderantrages werden im Hinblick auf
die Förderfähigkeit im Vorwege mit der Investitionsbank abgestimmt. Nach der
Erteilung der Förderzusage (Förderbescheid der Investitionsbank) wird das
Modellvorhaben aus Wohnungsmarktkonzept und energetischen Quartierssanierung
ausgeschrieben und als Konzept erarbeitet.
Nachdem der konzeptionelle Projektteil fertiggestellt sein wird, können
die politischen Gremien festlegen, ob das Konzept oder gegebenenfalls welche
Maßnahmen aus dem Konzept umgesetzt werden.
Finanzierung:
Das Wohnungsmarktkonzept wird zu 100 % gefördert.
Das Konzept zur energetischen Quartierssanierung wird zu 65% mit
KfW-Mitteln und zu 20% mit Landesmitteln gefördert. Lediglich 15 % Eigenmittel
müssen aufgebracht werden.
Beratungsdienstleistungen etwa zur Abfassung des Förderantrages werden
nach dem „geänderten Erlass zur verstärkten Förderung des Landes von Programmen
zur energetischen Quartierssanierung vom 06.03.2013“ mit bis zu 5000,-- €
(einschl. Mwst.) ebenfalls gefördert.
Beschluss:
Die Erstellung eines Wohnungsmarktkonzeptes in Kombination mit einem
Konzept für eine energetische Quartierssanierung wird einstimmig befürwortet.
Das Amt Föhr-Amrum wird einstimmig beauftragt, in diesem Sinne tätig zu werden und entsprechende Förderanträge zu stellen.