Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachdarstellung mit Begründung:

Nachdem die Jahresabschlüsse im Tourismusbereich fertig gestellt sind, wurde nunmehr auch die Ergebnisrechnung zur Aufwandskalkulation der Fremdenverkehrsabgabe für die Jahre bis 2012 angefertigt und eine Vorauskalkulation für das Jahr 2014 vorbereitet.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittdün auf Amrum hat am 15.11.2011 eine neue Fremdenverkehrsabgabesatzung verabschiedet, nach der die Abgabenlast erstmals mit Hilfe eines umsatzbezogenen Maßstabes auf alle Abgabepflichtigen verteilt werden sollte. Die neue Satzung ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Bereits zur Beschlussfassung im Jahre 2011 wurde darauf hingewiesen, dass es rechtlich zulässig gewesen wäre, die Abgabepflichtigen mit einer jährlichen Fremdenverkehrsabgabe in Höhe von insgesamt bis zu 326 T€ zu belasten (siehe Sitzungsvorlage Witt/000027).

Vor dem Hintergrund der Einführung des neuen Abgabenmaßstabes hat man sich seinerzeit jedoch in Anlehnung an das bisherige Abgabenaufkommen für einen Abgabensatz entschieden, der lediglich rund 144 T€ als jährliche Fremdenverkehrsabgaben erwarten ließ. In 2012 sind im Ergebnis dann tatsächlich Fremdenverkehrsabgaben in Höhe von 134.608,30 € geflossen und für das Veranlagungsjahr 2013 wurden entsprechende Abgaben in Höhe von rund 158 T€ gegen die Pflichtigen festgesetzt.

Die aktuelle Ergebnisrechnung zeigt, dass das Abgabenaufkommen nach wie vor hinter dem eigentlichen Bedarf zurück bleibt. Zudem tragen auch die Kurabgaben nicht in erforderlicher Höhe zur Finanzierung des gemeindlichen Tourismusaufwandes bei. Die Entscheidungsträger sollten sich deshalb erneut mit der Frage befassen, ob die bisher festgelegten Finanzierungsanteile zur Entlastung des allgemeinen Haushaltes der Gemeinde verändert und eine Anhebung des Abgabensatzes in der Fremdenverkehrsabgabe sachgerecht wäre.

Die Summe aller Beitragseinheiten beträgt gemäß aktueller Veranlagungsliste in der Fremdenverkehrsabgabe 2.100.194,69 €. Selbst dann, wenn man den Finanzierungsanteil der Kurabgabe unverändert auf 39% belassen würde, könnte man von einem beitragsfähigen Aufwand in Höhe von rund 307 T€ ausgehen (bei Reduzierung des Kurabgabenanteiles auf 34% [zu Lasten des Finanzierungsanteiles Fremdenverkehrsabgabe] beträgt der beitragsfähige Aufwand für die Fremdenverkehrsabgabe, wie in der anliegenden Vorauskalkulation dargestellt, knapp 397 T€). Der Abgabensatz könnte folglich von dem derzeitigen Wert (7,3%) auf 14,6%, bei Änderung des Kurabgabe-Finanzierungsanteiles sogar auf 18,9% angehoben werden.

Der letztgenannte Wert würde eine erhebliche Mehrbelastung der Abgabepflichtigen zur Folge haben. Es bedarf deshalb einer kommunalpolitischen Abwägung, ob und inwieweit die Abgabepflichtigen oder der allgemeine Haushalt der Gemeinde die Belastungen tragen sollen. Im Entwurf der ebenfalls beigefügten Nachtragssatzung sind die entsprechenden Werte deshalb zunächst offen gelassen worden.

Die Gelegenheit des Erfordernisses einer Nachtragssatzung zur Fremdenverkehrsabgabesatzung soll zugleich für eine Auffrischung der Betriebsartentabelle genutzt werden. Inhaltlich ergeben sich hier kaum Veränderungen. Es sind lediglich zur Erleichterung der Zuordnung sogenannte „Auffangbetriebsarten“ neu in die Tabelle aufgenommen worden. Hinzugekommen sind die beiden Betriebsarten Nr. 204 (Diskothek, Tanzlokal) und 665 (Bauträger für Wohnimmobilien). Die Bezeichnung der Betriebsart Nr. 609 lautet jetzt „Güterbeförderung mit Kfz, Schiff oder anderen Fahrzeugen“, die der Betriebsart Nr. 656 lautet jetzt „Gartenbau“(nicht mehr Gartenpflege, weil diese Tätigkeit bereits unter der Betriebsart Nr. 677 erfasst ist).

Damit stimmt die Betriebsartentabelle der Gemeinde Wittdün dann exakt mit den entsprechenden Tabellen der anderen Gemeinden im Amtsbereich überein, die ab 2014 ebenfalls eine Fremdenverkehrsabgabe nach umsatzbezogenem Maßstab erheben werden. In den Gemeinden Nieblum, Utersum und Wyk auf Föhr sollen entsprechende Überarbeitungen der Tabelle mit der nächsten Nachtragssatzung beraten und beschlossen werden.

 

Beschluss:

 

Die GV beschließt einstimmig:

1.      Die Anteile zur Finanzierung der Tourismusaufwendungen der Gemeinde Wittdün auf Amrum werden mit Wirkung zum 1. Januar 2014 wie folgt neu festgelegt:

a) Die Aufwendungen für Fremdenverkehrswerbung sollen getragen werden

             zu 70% aus Fremdenverkehrsabgaben und
             zu 30% aus allgemeinen Deckungsmitteln.

b) Die Aufwendungen für übrige Fremdenverkehrseinrichtungen sollen getragen werden

             zu 40% aus Gebühren, speziellen Entgelten und Erlösen,
             zu 39% aus Kurabgaben,
             zu 11% aus Fremdenverkehrsabgaben und
             zu 10% aus allgemeinen Deckungsmitteln.

2.      Die vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Wittdün auf Amrum wird beschlossen. Dabei werden die Finanzierungsanteile gemäß Beschlussfassung zu Ziffer 1 in § 1 Satz 2 der Satzung aufgenommen und der Abgabensatz (§ 5) auf 12,3 % festgesetzt.

 

Anlagen:

Satzungsentwurf (Stand: 21.10.2013)

Abgabenkalkulation