Tobias Schmidt
erläutert die Haushaltssatzung 2014. Der FA hat sich in seiner letzten Sitzung
ebenfalls mit diesem Thema befasst und den Erlass der Satzung wie vorgelegt empfohlen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeinde Wittdün auf Amrum stellt für
das Haushaltsjahr 2014 zum sechsten Mal einen Haushaltsplan nach dem Modell des
NKR (Neues kommunales Rechnungswesen) in Form eines Doppik-Haushaltes
auf.
Einwohnerzahlen:
Die Einwohnerzahl der Gemeinde Wittdün
auf Amrum sinkt leicht von 731 auf 730 nach dem Stand der Fortschreibung der
Wohnbevölkerung per 31.03.2013. Die Zahl der Erwerbstätigen und die der
Ein- und Auspendler dürfte sich ebenfalls entsprechend verändert haben.
Amtsumlage:
Die zur Finanzierung des Ergebnishaushaltes
erforderliche Amtsumlage wird durch 15 amtsangehörige Gemeinden
erwirtschaftet.
Die Gemeinde Wittdün auf Amrum hat
hieran (gemessen an ihren Umlagegrundlagen, d.h. ihrer Finanzkraft) einen
Anteil von 6,95 % am Gesamtbedarf. Der Amtsumlagebetrag für die Gemeinde
beträgt für das Jahr 2014 mithin 327.896,- EUR bei einem Umlagesatz
von 44,95 %.
Kreisumlage:
Der Ansatz für die Kreisumlage basiert
2014 auf der Berechnung mit 37,00 % der Umlagegrundlagen.
Steuereinnahmen
und Finanzzuweisungen:
Bei den Realsteuern wird 2014 keine
nennenswerte Steigerung der Einnahmen aus Grundsteuern A und B erwartet.
Der Ansatz für die Gewerbesteuer wird auf 311.100 EUR erhöht, da die
Abrechnungen und Neufestsetzungen der Vorauszahlungsbeträge in der Summe auf
eine so lautende Entwicklung hindeuten. Mehrerträge im Vorjahr bei einzelnen
Steuerfestsetzungen wurden angepasst, aber das Vorsichtsprinzip wurde
bei der Ansatzermittlung berücksichtigt.
Der Gemeindeanteil aus dem Aufkommen aus
der Einkommensteuer ist in Höhe von rd. 254.300,- € veranschlagt und liegt
damit um ca. 72.800,- € über dem voraussichtlichen Ergebnis des vorangegangenen
Haushaltsjahres.
Die Gemeinde Wittdün auf Amrum erhält für das
Haushaltsjahr Schlüsselzuweisungen in Höhe von ca. 40.100 €. Die höheren Grund- / Garantiebeträge gemäß
Haushaltserlass des Innenministeriums, die der Berechnung der Zuweisung
zugrunde liegen, stellen sich wie folgt dar:
Grundbetrag: 1055 EUR (Vj. 949 EUR)
(Gemeindeschlüsselzuweisungen)
Garantiebetrag: 695 EUR (Vj. 628
EUR) (Sonderschlüsselzuweisungen)
Die Gemeinde Wittdün auf Amrum erhält
aufgrund ihrer Steuerkraftmesszahl Zuweisungen nach Grundbetrag und
auch nach Garantiebetrag.
Ergebnishaushalt:
Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können
auch in 2014 grds. mit finanziellen Zuwächsen auf der Ertragsseite rechnen. Im
Haushaltserlass des Innenministers vom September 2013 sind hier entsprechende
Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommmens
abgebildet.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt
dar:
|
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
965 Mio. EUR |
1.052 Mio. EUR |
+6 |
+5 |
+5 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
104 Mio. EUR |
105 Mio. EUR |
+3 |
+3 |
+3 |
Familienlastenausgleich |
100 Mio. EUR |
100 Mio. EUR |
+3 |
+3 |
+3 |
Schlüsselzuweisungen (FAG Masse) |
1.203,7 Mio. EUR |
1.220,6 Mio. EUR |
+1 |
+3 |
+4 |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch
auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang
durch individuelle Vorhaben).
Im
folgenden sind die wesentlichsten Produkte im Ergebnishaushalt erläutert:
Produkte, die im Amtshaushalt dargestellt
werden und von den Amrumer Gemeinden gemessen an der Steuerkraft erstattet
werden. Die Gemeinde Wittdün auf Amrum hat einen Anteil von 29,37 % an den Amtshaushalt
zu zahlen.
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29,37 % |
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Produkt |
Bezeichnung |
gem. Betrag |
Betrag Wittdün |
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||||
|
412001 |
Gemeindeschwesternstation |
23.100,00 |
6.784,47 |
||||
|
412003 |
DRK Sozialstation (Verlustausgl.) |
16.000,00 |
4.699,20 |
||||
|
412002 |
Die Brücke |
0,00 |
0,00 |
||||
|
243001 |
betreutes Wohnen |
7.500,00 |
2.202,75 |
||||
|
365001 |
Kindergarten |
94.800,00 |
27.842,76 |
||||
|
126020 |
Feuerwehr |
131.600,00 |
38.650,92 |
||||
|
412100 |
Psychologenstelle Amrum |
3.120,00 |
916,34 |
||||
|
366010 |
Jugendzentrum Amrum |
32.500,00 |
9.545,25 |
||||
|
272001 |
Büchereiwesen / Medienetat |
4.500,00 |
1.321,65 |
||||
|
|
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|
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||||
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|
|
313.120,00 |
91.963,34 |
||||
29,37 % Produkt Bezeichnung gem. Betrag Betrag Wittdün 412001 Gemeindeschwesternstation 23.100,00 6.784,47 412003 DRK Sozialstation (Verlustausgl.) 16.000,00 4.699,20 412002 Die Brücke 0,00 0,00 243001 betreutes Wohnen 7.500,00 2.202,75 365001 Kindergarten 94.800,00 27.842,76 126020 Feuerwehr 131.600,00 38.650,92 412100 Psychologenstelle Amrum 3.120,00 916,34 366010 Jugendzentrum Amrum 32.500,00 9.545,25 272001 Büchereiwesen / Medienetat 4.500,00 1.321,65 313.120,00 91.963,34
Das
Jugendzentrum Amrum erhält jährlich einen Zuschuss von 20.000 EUR. Die
Ansatzerhöhung von 12.500 EUR wird erst nach Vorlage eines
Verwendungsnachweises und nach Beschlussfassung des Fachausschusses Amrum
ausgezahlt.
Die
Haushaltsansätze des Ergebnisplanes 2013 wurden im Vergleich zum Vorjahr an das
Jahresergebnis angepasst.
Finanzhaushalt:
Investitionen
/ Investitionsförderungsmaßnahmen:
Die Gemeinde Wittdün auf Amrum hat in ihrem
vorliegenden Haushaltsplan 2014 die nachstehenden erheblichen Investitionen /
Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen:
Produkt 126020:
-Gemeindefeuerwehr-
Für den späteren Kauf
eines Löschfahrzeuges, legen die 3. Amrumer Gemeinden jedes Jahr 20.000,- € in
einen Sondertopf. Dies wird auch in diesem Haushaltsjahr geschehen.
Produkt
541001:
-Asphaltstraßen-
Für die Oberflächenentwässerung entlang des
Landhauses bis zum Ortsausgang werden in diesem Haushaltsjahr 5.000,00 €
eingeplant. Dieser Betrag wird in Zukunft immer in den Haushalt aufgenommen. Da
die eingeplanten Haushaltsmittel aus dem Haushaltsjahr 2013 nicht verwendet
wurden, werden diese Mittel als Haushaltsreste in den Haushalt 2014 übertragen.
-
Die Mittel in Höhe von 5.000 EUR werden aus den liquiden Mittel finanziert.
Produkt
541001:
-Asphaltstraßen-
Im Haushaltsplan
2013 war für die Oberflächenentwässerung an der Südspitze ein Betrag von
45.000,00 € eingeplant gewesen. Da diese Maßnahme noch nicht umgesetzt wurde,
werden 20.000 € als Haushaltsreste aus 2013 übertragen.
- Die Mittel in Höhe von 20.000 EUR werden aus den liquiden Mitteln
finanziert.
Produkt
541003:
-Straßenbeleuchtung-
Die Gemeinde Wittdün auf Amrum hat im
Haushalt 2013 für neue Straßenlaternen einen Betrag von 10.000 € geplant. Da
die eingeplanten Haushaltsmittel aus dem Haushaltsjahr 2013 nicht verwendet
wurden, werden diese Mittel als Haushaltsreste in den Haushalt 2014 übertragen.
-
Die Mittel in Höhe von 10.000 EUR werden aus den liquiden Mitteln finanziert.
Zusammenfassung:
Der Ergebnishaushalt
weist alle Erträge und Aufwendungen (lfd. Verwaltung) einschließlich der Abschreibungen aus.
2014 beläuft sich das Jahresergebnis auf ein Minus von 239.900 €. Darin sind Abschreibungen in Höhe von 93.900 €
enthalten.
Im Finanzhaushalt
werden die Einzahlungen und die
Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeiten gegenübergestellt. Die Einzahlungen belaufen sich auf 1.176.900
€ und die Auszahlungen auf 1.360.700 €. Der Saldo aus den beiden
Posten beläuft sich auf ein Minus von
183.800 €.
Der Saldo aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten weist ein Plus in Höhe
von 48.000 € aus.
Die liquiden Mittel der
Gemeinde Wittdün auf Amrum belaufen sich auf ein Plus von rd. 53.000 € zum Stand 25.11.2013.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes einstimmig die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2014:
Haushaltssatzung der Gemeinde Wittdün auf Amrum
für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach
Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.12.2013 – und mit Genehmigung der
Kommunalaufsichtsbehörde-
vom
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§
1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.194.700,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.434.600,-- EUR
einem
Jahresüberschuss von 0,--
EUR
einem
Jahresfehlbetrag von 239.900,--
EUR
2. im Finanzplan mit
einem
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.176.900,-- EUR
einem
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.360.700,-- EUR
einem
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 48.500,-- EUR
einem
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 62.700,-- EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.400.000,-- EUR
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 360 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 380 %
2. Gewerbesteuer 360 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, 3.000,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
§
5
Die Deckungsfähigkeit der Haushaltsansätze wird entsprechend der Grundlagen des § 22 GemHVO - Doppik umgesetzt.
§
6
Für den Wirtschaftsplan des Kurbetriebes werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 1.549.000,-- EUR
die Aufwendungen
auf 1.981.500,-- EUR
der
Jahresgewinn auf 0,-- EUR
der
Jahresverlust auf 432.500,-- EUR
2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf 870.000,-- EUR
die Ausgaben auf 870.000,-- EUR
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 400.000,-- EUR
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
5. der Höchstbetrag
der Kassenkredite auf 1.000.000,-- EUR
25946 Wittdün auf Amrum,
Der Bürgermeister
(LS)
___________________
(Jungclaus)