Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen

 

1.  Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 (zuvor im Verfahren als 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 bezeichnet) der Gemeinde Midlum für das Gebiet des Spielplatzes Ecke Schulweg / Mühlentäfelum (Flurstück 143, Flur 6) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Die Stellungnahmen werden gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt.

 

Das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) Satzungsbeschluss

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 (zuvor im Verfahren als 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 bezeichntet) der Gemeinde Midlum für das Gebiet des Spielplatzes Ecke Schulweg / Mühlentäfelum (Flurstück 143, Flur 6), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss der Änderung des Bebauungsplans durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Bgm. Hinrichsen erteilt Herrn Meer das Wort. Herr Meer erläutert ausführlich anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Midlum hat am 06.08.2013 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 für das Gebiet des Spielplatzes Ecke Schulweg / Mühlentäfelum (Flurstück 143, Flur 6) mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 13.09.2013 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Rahmen der Auslegung vom 16.09.2013 bis zum 18.10.2013 und der Trägerbeteiligung wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht, welche gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt wurden.

 

Hervorzuheben ist, dass im Rahmen der Trägerbeteiligung darauf hingewiesen wurde, die Bezeichnung „2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Midlum“ sei bereits für ein anderes Verfahren verwendet worden. Daher wird das Bauleitplanverfahren nunmehr unter der Bezeichnung „3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Midlum für das Gebiet des Spielplatzes Ecke Schulweg / Mühlentäfelum (Flurstück 143, Flur 6)“ abgeschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindervertreter 9; davon anwesend 7

 

Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterin-nen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: -/-