Beschluss: zurückgestellt

 

 


Stv Groten begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Dr. Lamprecht und Sing von der AOK Baden-Würtemberg, Herrn Stähler vom Haus Schöneberg sowie Herrn Rix vom Marienhof und Herrn Koch vom Hafenbetrieb.

 

Herr Sing erläutert den bisherigen Werdegang des Kinderkurheims und aus welchen Gründen die Kinder auf Föhr kuren. Diese sind neben Erkrankungen der Atemwege und Hauterkrankungen auch psychovegetative Erkrankungen, Konzentrationsstörungen, Nervosität und Fehlernährungen. Aus diesen Gründen ist eine Errichtung einer Surfschule und eines Imbisses, direkt vor der „Haustür“ für das Kurkonzept von Nachteil. So ist der dauernde Lärmpegel störend, zumal die Kinder des AOK Mittagsruhe halten und früh zu Bett gehen. Ebenso erscheint ein Kiosk mit Imbiss in unmittelbarer Nachbarschaft einer Einrichtung, wo fehlernährte und teilweise übergewichtige Kinder gesunde Ernährungsweisen lernen sollen mehr als problematisch. Ein Erfolg der Kur ist damit nicht mehr gewährleistet. Weiterhin spricht sich eine solche Nutzung direkt in der Nähe der Klinik bei den Kuren verschreibenden Ärzten herum, so dass diese dann die Kinder in andere Kliniken schicken.

Die AOK ist bereit, über einen behindertengerechten Strandzugang von der Strandstraße und über die Toilettenanlage mit der Stadt zu sprechen, um für beiden Seiten akzeptable Lösungen zu finden. Jedoch wehren sie sich, notfalls auch rechtlich gegen die Verlagerung der Surfschule an die Strandstraße und einen Imbiss, sowie der Trampolinanlage.

 

Die Herren Rix und Stähler von den Institutionen Marienhof und Haus Schöneberg haben keine Einwände oder Änderungsvorschläge gegen die Inhalte des B-Planes vorzubringen.

 

In der politischen Diskussion wird deutlich, dass die Einwände der AOK für allen Fraktionen nachvollziehbar sind. Daher wird der Vorschlag gemacht, die Surfschule an ihrem bisherigen Standort zu belassen, dergestalt, dass ihr eine Fläche ähnlich wie am Stockmannsweg auf dem Strandbereich zugestanden wird. Vor der Klinik der AOK wird dann keine Nutzung durch Trampolinanlage, Imbiss etc. zugelassen. Hinsichtlich der Rampe erläutert die Verwaltung, dass die Naturschutzbehörde sich die Situation vor Ort angesehen hat und die bewachsene Böschung östlich der AOK-Düne für erhaltenswerter einstuft, so dass die behindertengerechte Rampe daher in den Bereich der AOK-Düne hineinragt. Bei einer Änderung der Planung wird der Eingriff in die Düne erheblich geringer werden.

 

Hinsichtlich der Parkplatznachweise wird gefragt, warum saisonale Betriebe diese Auflage erfüllen müssen. Hinweis: Seitens des Kreisbauamtes wird die Auskunft erteilt, dass keine zusätzlichen Stellplätze gefordert werden, solange die Anzahl der Terrassensitzplätze, die Anzahl der Sitzplätze im Inneren des Lokals nicht übersteigt. Denn nach der Erfahrung werden bei Wetterlagen, die ein Sitzen draußen ermöglichen, die Sitzplätze im Inneren eines Lokales nicht benötigt. D.h. die Anzahl der Gäste ist im wesentlichen dieselbe. Anders liegt der Fall bei solchen gastronomischen Betrieben, die draußen mehr Sitzplätze als drinnen haben (z.B. Eisdielen).

 

Den Änderungen im Abschnitt 46c wird zugestimmt.

 

Beschluss: 9 Ja-Stimmen

 

Zum Abschnitt 46 i bis j wird dem Wunsch des Hafenausschusses beschlossen, dass lediglich 4 Podeste jeweils auf Höhe der befahrbaren Strandzugänge errichtet werden.

 

Beschluss: 9 Ja-Stimmen