Von der Verwaltung wird mitgeteilt, dass aus Sicht des Hafenausschuss die in den zur öffentlichen Auslegung vorgesehenen Planungsunterlagen genannten Flächengrößen noch vergrößert werden sollten. Aus Sicht der Betreiber und aufgrund der zukünftigen Entwicklung, werden bauliche Anlagen in einer Größenordnung von 350 m² bis 400 m² erforderlich sein.

Daher sollte der Bauausschuss das Vorhaben erneuert beraten mit dem Ziel, dass bisherige Verfahren auszusetzten und mit veränderten Flächengröße neu zu beginnen, um sich einen Verfahrensablauf zu sparen.

 

Diese Verfahrensweise würde jedoch die bereits durchgeführte Abstimmung mit den übergeordneten Planungsbehörden nichtig machen. In der frühzeitigen Behördenbeteiligung des laufenden Planverfahrens wurde deren Zustimmung deutlich, so dass die derzeitige Planung aufrecht erhalten werden sollte, um den gegebenen Verhältnissen Rechnung zu tragen und kurzfristige Erweiterungen zu ermöglichen.

 

Nach einer kurzen Diskussion folgt der Ausschuss dem Vorschlag zur Beschlussfassung.

 

 

1. Vor dem oben beschriebenen Hintergrund wird das bis hierher geführte Planverfahren fortgesetzt; um möglichst bald planungsrechtlich eine baurechtliche Genehmigungsgrundlage für das zu schaffen, was heute an diesen beiden Standorten stattfindet.

 

2. Zugleich wird die Option offen gehalten, eine bauliche Weiterentwicklung der beiden Standorte in Zukunft zu ermöglichen, wenn eine Bauflächenvergrößerung sich dafür als notwendig her

ausstellen sollte.

 

Herr Schaper nimmt an der Abstimmung nicht teil.

 

Beschluss:       10 Ja               0 Nein              0 Enthaltung