Sitzung: 10.01.2014 Amtsausschuss
Frau Braun erklärt, die neue Landesregierung habe
einen Entwurf für ein neues Finanzausgleichsgesetz vorgelegt. Der erste Entwurf
liege seit September vor. Man habe die Auswirkungen auf die amtsangehörigen
Gemeinden des Amtes Föhr Amrum betrachtet. Die Kabinettsberatung sei um einige
Wochen verschoben worden, so dass gegebenenfalls noch Änderungen eingearbeitet
werden könnten. Sie übergibt das Wort an Herrn Minister Breitner.
Herr Breitner stellt zunächst Herrn Nowottny, den
Leiter der Projektgruppe, vor und erklärt dann die Beweggründe für die
Änderungen und die Vorgehensweise.
Der kommunale Finanzausgleich sei seit 1970 nicht mehr grundlegend reformiert
worden. Bis zum heutigen Tage gebe es zum Beispiel eine Zonenrandförderung für
Lübeck und den Kreis Lauenburg. Diese sei nach über 20 Jahren deutscher Einheit
nicht mehr notwendig.
Der Steueranteil der Kommunen orientiere sich an
den Steuereinnahmen des Landes. Dieses habe sich zum Ziel gesetzt, die Mittel
gerechter zu verteilen. 17,7% der Steuereinnahmen des Landes würden an die
Kommunen weitergeleitet. Die kommunalen Landesverbände seien sich einig, dass
der Anteil der Kommunen höher sein müsste. In der Projektgruppe sei man der
Ansicht dass dieser Anteil auskömmlich sei, jedoch müssten die Mittel neu verteilt
werden. Das Ziel sei eine gerechtere und transparentere Verteilung der
vorhandenen Mittel (1,2 Milliarden € in 2013).
Die Aufgaben der Kommunen sollen stärker
berücksichtigt werden. Bisher seien die Mittel ausschließlich nach
Einwohnerzahlen verteilt worden. Sozialausgaben sollten stärker berücksichtigt
werden.
Der gegründete Beirat habe festgestellt, dass
bisher die gemeindlichen Aufgaben unterproportional berücksichtigt worden sei.
Es solle weiterhin „3 Töpfe“ geben, nämlich die
gemeindlichen Aufgaben, die übergemeindlichen Aufgaben und die Kreisaufgaben.
Es sei festgestellt worden, dass die gemeindlichen Aufgaben mit 42% (bisher
40%), die übergemeindlichen Aufgaben mit 13% (bisher 11%) und die Kreisaufgaben
mit 44% (bisher 48%) Berücksichtigung finden sollten.
Die Kreise in Nordfriesland seien zu 70% durch
Sozialausgaben (Sozialhilfe, Jugendhilfe, Grundsicherung) belastet. Die
Grundsicherung falle weg. Dies entlaste die Kreise und kreisfreien Städte in
einer Größenordnung von 70 Millionen €. Dafür könne dann selbstverständlich
kein Ausgleich mehr seitens des Landes bezahlt werden. Für den Kreis
Nordfriesland bedeuteten die Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes ein Minus
bei den Schlüsselzuweisungen für den Kreishaushalt in Höhe von 8,8 Millionen €,
wobei der Wegfall der Grundsicherungslast den Kreis um 5,3 Millionen €
entlaste. Für die Gemeinden ergebe sich ein Plus in Höhe von 2,7 Millionen €
für deren Haushalte.
Eine Kreisumlagenerhöhung aufgrund der Reform des
Finanzausgleichs sei nach Ansicht des Innenministers nicht nötig und möglich.
Bei der Verteilung der Mittel spiele die
Steuerkraft eine große Rolle. Aus diesem Grunde erhielten die Amrumer Gemeinden
weniger Ausgleichsmittel.
Weiterhin erläutert Innenminister Breitner den
geplanten zeitlichen Ablauf. Aufgrund der Vielzahl der Stellungnahmen sei die
Beschlussfassung für den zweiten Entwurf im Kabinett auf Februar verschoben
worden. Für März sei die erste Lesung im Landtag vorgesehen. Nach der
Sommerpause sei dann die zweite Lesung im Landtag angesetzt. Das Gesetz solle
zum 01.01.2015 in Kraft treten.
Alle Informationen im Zusammenhang mit dem
Gesetzentwurf seien auf der Homepage des Landes zu finden, einschließlich des
Gutachtens und der aktuellen Zahlen.
Der Innenminister versichert, dass die
Stellungnahmen der Gemeinden ernst genommen würden.
Frau Braun fasst die Ausführungen des Ministers
nochmals kurz zusammen. Hinsichtlich der Einbußen für einige Gemeinden bittet
Frau Braun darum, nicht zu vergessen, dass es sich bei den Inseln Föhr und Amrum
um zwei autarke Inseln handele, die vielfältige Aufgaben zu bewältigen hätten,
die zum Beispiel auf dem Festland durch Kooperationen mit Nachbargemeinden
günstiger erledigt werden können. Dies sei hier nicht möglich. Weiterhin gebe
es auf den Inseln spezielle Aufgaben, die nicht berücksichtigt wurden. Sie
bittet um Berücksichtigung dieser Sachverhalte und eine
Neuberechnung/Vergleichsberechnung der zu verteilenden Mittel.
Herr Nowottny geführt aus, wie man zur jetzigen
Systematik der Verteilung der Mittel gekommen sei. Man habe sich die
Finanzausgleichsgesetz für die übrigen Bundesländer, speziell der
Flächenländer, angesehen und versucht, die besten Inhalte für den Gesetzentwurf
zu verwenden.
Man wolle sich stärker an den kommunalen Aufgaben
orientieren. Der Zuschussbedarf aller Aufgaben sei ermittelt worden. Die
Gemeinden hätten einen höheren Finanzbedarf, die meisten, nicht alle, bekämen
darum mehr Geld. Für die Amrumer Gemeinden ergebe sich leider eine
Mehrbelastung.
Es seien nicht die Aufgaben der einzelnen Gemeinden
betrachtet worden, um die kommunale Selbstverwaltung nicht einzuschränken. Das
Thema der zusätzlichen Lasten für die Tourismusorte sei bereits eingebracht worden.
Die kommunalen Landesverbände hätten diesen Sondereinsatz nicht unterstützen
wollen.
Die Gutachter hätten für ihre Berechnungen die
statistischen Zahlen der Zahlungsflüsse zu Grunde gelegt.
Der Landrat Herr Harrsen widerspricht der Aussage
des Innenministers. Seiner Meinung nach werde es viele Verlierer geben. Nur die
kreisfreien Städte würden zu den Gewinnern gehören.
Es sei wichtig, die Soziallasten stärker zu
berücksichtigen. Das Land habe vergessen, zu analysieren, ob die Finanzlasten
gerecht verteilt sein. Der Prozentsatz der Zuweisungen müsse erhöht werden.
Das jetzige Vorgehen der Landesregierung lasse im
Ansatz den Verdacht der Verfassungswidrigkeit zu. Er lasse nicht zu, dass der
Kreis Nordfriesland so schlecht finanziell ausgestattet würde, wie geplant.
Der Innenminister erläutert, dass versucht werde,
auf Basis des status quo die Mittel neu zu verteilen. Eine Erhöhung der
Zuweisungen sei auch in der Diskussion. Weiterhin werde über die Rücknahme des
Eingriffs in den kommunalen Finanzausgleich (120 Millionen €) diskutiert. Er
glaube, dass noch dieses Jahr Bewegung in die Sache komme.
Die Gemeinden sollten sich bei ihren Abgeordneten
dafür stark machen, dass der Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich
zurückgenommen wird.
Der jetzige Gesetzentwurf sei noch nicht das letzte
Wort. Danach folge die Beratung im Parlament und anschließend eine neue
Berechnung für die Gemeinden.
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Es wird
kritisiert, dass einerseits erklärt werde, dass der gemeindliche Aufwand einen
Ausgleich erfahren solle, dann aber die Steuerkraft einer Gemeinde der
Parameter für die Zuweisungen sein solle. Wenn die Mittel aufgabenorientiert
vergeben werden sollen, müssten die Aufgaben auch analysiert und berücksichtigt
werden.
Herr Nowottny erklärt, es sei nicht richtig, den
jeweils tatsächlichen Aufwand zu berücksichtigen, da dann möglicherweise die
anderen Kommunen zu hoch belastet würden. Der Gesetzgeber definiere die
angemessenen Aufgaben, nur diese könnten berücksichtigt werden. Im Übrigen
betrachte auch kein Finanzausgleichsgesetz der übrigen Bundesländer die
tatsächlich anfallenden Aufgaben.
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Es wird
auf die Problematik der Zuweisungen für die Unterzentren hingewiesen.
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Weiterhin
sei es nicht schlüssig, dass nicht alle Aufgaben berücksichtigt würden. Wenn
der Tourismusansatz nicht berücksichtigt werde, werde man den Tourismusorten
nicht gerecht. Diese hätten viel in die touristische Infrastruktur zu
investieren und brächten durch ihren Einsatz dem Land nicht unerhebliche
Steuereinnahmen.
Das System der kommunalen Finanzierung sei extrem komplex. Wenn man nun nur
einen Teil anfasse, bestehe die Gefahr, dass das System zusammenbreche.
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Es wird
auf die seit Jahren rückläufigen Übernachtungszahlen und Einnahmen hingewiesen.
Für die Gemeinde Norddorf habe es z.B. bereits einen Hinweis aus der
Buchhaltung gegeben, dass ein Antrag auf Fehlbedarfszuweisung und ggf.
Steuererhöhungen angezeigt seien.
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Es wird
angeregt, die Bilanzen der Gemeinden als Grundlage zur Datenerhebung heran zu
ziehen. Dies sei eine transparente, gerechte und verlässliche Grundlage.
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Es gebe
insulare Sonderbelastungen, die berücksichtigt werden müssten.
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Viele
Synergieeffekte, wie sie auf dem Festland existieren, sind auf den Inseln nicht
möglich. Ausgaben seien durch die Insellage tlw. nicht beeinflussbar.
So halte eine Kommune auf dem Festland mit 4.500 Einwohnern z.B. kein Wellenbad
vor. Hier sei dies jedoch der Fall.
Herr Innenminister Breitner erklärt, dass der
Bereich Tourismus ggf. ein zusätzlich zu betrachtender Bereich sei. Hier sei
das letzte Wort noch nicht gesprochen. Mit der 2. Lesung im Landtag fände dies
ggf. Berücksichtigung. Die spezielle Insellage sei bekannt.
Herr Nowottny ergänzt, dass es auch anderswo
spezifische Bedürfnisse gebe. All das mache es schwer, mit der Angelegenheit
umzugehen.
Die Verwendung der doppischen Jahresabschlüsse als Berechnungsgrundlage sei ein
guter Ansatz, derzeit aber noch nicht realisierbar, da noch längst nicht alle
Kommunen auf Doppik umgestellt hätten. Vorerst müsse man noch die statistischen
Zahlen verwenden.
Für die Unterzentren müsse es zukünftig höhere zentralörtliche Zuweisungen
geben. Hier müsse dann eine interkommunale Verrechnung stattfinden.
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Es wird
darauf hingewiesen, dass der Landesentwicklungsplan eine Weiterentwicklung von
Gewerbe oder Windkraftanlagen auf den Inseln verhindere. Auch hier gingen den
Inseln Einnahmemöglichkeiten verloren.
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Der
Aufwand, den die Gemeinden betreiben, sei nicht freiwillig sondern notwendig
(z.B. Freiwillige Feuerwehren, Katastrophenschutz, Inselschutz), werde aber bei
den Zuweisungen nicht berücksichtigt. Es werde darum gebeten zu prüfen, ob der
Aufwand der kreisfreien Städte und der Kreise wirklich so hoch sei wie
angenommen.
Herr Innenminister Breitner erklärt, der
Landesentwicklungsplan werde neu aufgestellt. Hier müsse das zentralörtliche
System gestärkt werden.
Herr Landrat Harrsen erläutert, der Tourismus sei
ein zusätzlicher Aufwand und gegenüber Mecklenburg-Vorpommern sei man in
Schleswig-Holstein bereits ins Hintertreffen geraten. Eine Stärkung der
Tourismusgemeinden tue dringend Not.
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In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Investitionen in die
Infrastruktur (Rader Hochbrücke, Ausbau B5, Straßen allgemein) notwendig seien.
Die Staus an der Rader Hochbrücke machten sich in den Tourismusorten deutlich
bemerkbar. Die Gäste hätten eine Fahrt in den Norden vermieden.
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Es wird
darauf hingewiesen, dass die anstehende Problematik gelöst werden müsse. Auch
der Kreis müsse finanziell so ausgestattet werden, dass die Kreisumlage nicht
erhöht werden müsse.
Herr Innenminister Breitner entgegnet, dass im Land
die Kreisumlagen bei durchschnittlich 35 % liegen. Der Kreis Nordfriesland
erhebe bereits eine Kreisumlage in Höhe von 37 %. Er halte eine
Kreisumlagenerhöhung daher für nicht notwendig. Es sei auch künftig mehr
Transparenz durch mehr Darlegungspflichten für eine Kreisumlagenerhöhung
notwendig.
Er macht klar, dass die Vorschläge aus den Reihen
des Amtsausschusses bei ihm angekommen seien und man versuche, diese zu
berücksichtigen. Er komme gerne wieder und danke für die Gastfreundschaft.
Frau Braun beendet die Sitzung um 12.45 Uhr.