Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Zu a) Bestätigung des Abwägungsergebnisses

 

1.  Es sind im Planverfahren keine Bedenken von Trägern öffentlicher Belange vorgetragen
     worden. Auf Grund der Stellungnahme von Privatpersonen ist die Textfestsetzung zur
     Betriebszeitenregelung redaktionell überarbeitet worden. Weitere Punkte sind aus
     städtebaulichen Gründen nicht berücksichtigt worden.

 

     Da die Sach- und Rechtslage sich gegenüber der früheren Abwägung nicht geändert hat, wird das Abwägungsergebnis aus der Sitzung der Stadtvertretung am 26.08.2010 bestätigt.



 

Zu b) Wiederholung des Satzungsbeschlusses


2. Der Satzungsbeschluss der Stadtvertretung vom 26.08.2010 aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) für die                  3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet der öffentlichen Grünfläche südlich des öffentlichen Parkplatzes und des Wellenbades von der Lüttmarschhalle bis zum Deich, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text
(Teil B), wird hiermit wiederholt.

3. Die Begründung wird erneut gebilligt.

4. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, den Beschluss der Stadtvertretung über die 3.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung und zusammen-fassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Stand des Planverfahrens

Nach der Abwicklung des Planverfahrens ist in der Sitzung der Stadtvertretung am 26.08.2010 die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie im Verlauf der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen erfolgt. Im Verlauf dieser Verfahrensschritte waren von den beteiligten Behörden keine inhaltlichen Stellungnahmen abgegeben worden. Von Privatpersonen sind Eingaben gemacht worden, die in der Anlage zur Vorlage dargestellt sind.

 

Zu den vorgebrachten Sachverhalten war seitens der Verwaltung eine Stellungnahme erarbeitet worden, die ebenfalls in der Anlage dargestellt ist. Demnach ist die Textfestsetzung zur Betriebszeitenregelung noch redaktionell überarbeitet worden. Die weiteren vorgebrachten Punkte wurden wie in der Anlage zur Vorlage dargestellt nicht berücksichtigt.

 

Vor diesem Hintergrund beschloss die Stadtvertretung dann in derselben Sitzung die Bebauungsplanänderung als Satzung.

 

Die notwendigen Schritte, um die Planänderung rechtskräftig zu machen, sind aus Gründen in einem anderen Rechtsbereich sowie aus arbeitstechnischen Gründen in der Verwaltung nicht umgehend erfolgt. Angesichts des Zeitablaufes sind zur Rechtssicherheit eine Bestätigung der Abwägung und eine Wiederholung des Satzungsbeschlusses erforderlich, um die Bebauungsplanänderung rechtskräftig werden zu lassen.

 

In Anschluss an den Sachvortrag wurde nichtöffentlich zum Thema beraten. Dies ist unter TOP 13 dieser Niederschrift dargestellt. Danach wurde öffentlich fortgefahren.

 

 

Die KG Fraktion regt an, den Satzungsbeschluss nicht zu wiederholen, da in dem betreffenden Gebiet neue Planungen beabsichtigt werden, die zu ganz neuen Planinhalten führen werden, so dass eine Weiterverfolgung der bisherigen Planung überflüssig wird. Sie werde der Beschlussempfehlung nicht folgen.

Dies wird von der Fraktion der SPD nicht so gesehen, da die Minigolfanlage weiter betrieben werden soll. Dieser Aussage schließt sich auch die Fraktion der Grünen an, vor dem Hintergrund einer “Legalisierung“ der Minigolfanlage.

 

Im Rahmen der Abwägung wird von der KG zudem auf die „Betriebszeitenreglung“ (Anlage zur Vorlage Nr. 1469/7, Abwägungen, Seite 4, Punkt 4) hingewiesen. Die Fraktion fragt an, warum dies hier möglich ist, obwohl es in einem anderen Planverfahren keine Möglichkeit gibt, die Betriebszeiten im Rahmen des Bebauungsplans zu regeln.

Wenn der Planungsinhalt geändert wird, kann kein Beschluss gefasst werden. Sollte eine Baugenehmigung erwirkt werden, kann diese mit Auflagen wie z. B. „die Betriebszeitenreglung“ belegt werden, wird von der Verwaltung hinzugefügt.

 

Die Fraktion der Grünen weist darauf hin, dass die „Betriebszeitenreglung“ rechtswidrig ist.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion folgt der Ausschuss der Beschlussempfehlung,

die „Betriebszeitenreglung“ wird vom Beschluss ausgeschlossen.

 

Die Punkte a) und b) werden zusammen abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:           7 Ja                 1 Nein              3 Enthaltungen