Seitens des Bau- und Planungsamtes werden auf Anfrage der Gemeindevertreter die bestehenden Bebauungspläne sowie die Ortsgestaltungssatzung in Süderende erläutert. Es wird dargestellt, welche Geltungsbereiche die Bebauungspläne und die Ortsgestaltungssatzung haben.

 

Ferner wird erläutert, welche Bereiche nach § 34 BauGB (Innenbereich) beurteilt werden.

In einer ausführlichen Diskussion wird festgehalten, dass die bislang für ein Neubaugebiet favorisierten Flächen im Bereich südlich und östlich des ehemaligen Hofes Haus 27 nicht mehr als erste Wahl für ein Neubaugebiet verfolgt werden sollen. Es wird befürchtet, dass die Immissionen aufgrund des südlich gelegenen landwirtschaftlichen Betriebs eine Ausweisung von Wohngebiet nicht erlauben und ferner ein Abwehranspruch des Betriebs gegenüber einer Wohnbaufläche bestehe.

 

Die Gemeindevertretung beschließt, bei Zeiten einen Ortstermin mit dem Bau- und Planungsamt zu vereinbaren, um alternative Flächen für die Ausweisung eines Neubaugebietes zu besichtigen.