Beschluss: ungeändert beschlossen

Frau Martensen erklärt sich für befangen, verlässt den Sitzungsraum und nimmt weder an der Beratung noch Beschlussfassung teil.

 

Beschluss:

Der Wahl des Bernd Martensen zum Wehrführer der FF Utersum sowie dessen Ernennung zum Ehrenbeamten der Gemeinde Utersum für die Dauer von sechs Jahren wird gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes zugestimmt.

 

Abstimmung: einstimmig (8 Ja-Stimmen)

 

Frau Martensen nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

Beschluss:

Der Wahl des Herrn Jan-Hauke Hinrichsen zum stellvertretenden Wehrführer der FF Utersum sowie dessen Ernennung zum Ehrenbeamten der Gemeinde Utersum für die Dauer von sechs Jahren wird gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes zugestimmt.

 

Abstimmung: einstimmig (9 Ja-Stimmen)


 

Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Utersum am 03.01.2014 ist Herr Bernd Martensen für sechs Jahre zum Wehrführer der Gemeinde Utersum wiedergewählt worden. Herr Martensen erfüllt die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das Amt des Gemeindewehrführers. Alle für dieses Amt erforderlichen Lehrgänge wurden besucht.

Gleichzeitig hat die Versammlung der FF Utersum Herrn Jan-Hauke Hinrichsen zum stellvertretenden Wehrführer der Gemeinde Utersum gewählt. Auch diese Wahlzeit beträgt sechs Jahre. Herr Hinrichsen erfüllt ebenfalls die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das gewählte Amt. Zur Teilnahme an den noch fehlenden Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule hat sich Herr Hinrichsen verpflichtet.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes bedarf die Wahl eines Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Gewählten sind außerdem durch Aushändigung einer Urkunde für die Dauer von sechs Jahren zu Ehrenbeamten der Gemeinde Utersum zu ernennen.

 

Es wird um getrennte Abstimmung gebeten da sich Frau Martensen für teilweise befangen erklärt.