Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussempfehlung:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Borgsum wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 2.071.214,92 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss per 31.12.2011 beläuft sich auf 22.445,32 EUR.

 

Der Jahresüberschuss wird bis zum zulässigen Höchstbetrag der Ergebnisrücklage (bis 25% der allgemeinen Rücklage), und ein möglicher überschießender Betrag der Allgemeinen Rücklage, zugeführt.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 208.875,92 EUR vermindert sich um 20.970,88 EUR auf 187.909,04 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 173.297,02 EUR werden genehmigt. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf das fehlende Vorhandensein von sog. Deckungskreisen zurückzuführen.


GV Freiberg erläutert kurz die Zahlen, die Gewerbesteuer sei im Jahr 2011 höher und die Kosten für die Unterhaltung der Wirtschaftswege wieder planmäßig ausgefallen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Borgsum hat den Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Borgsum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik  ausweislich des Prüfungsprotokolls am 04.02.2014 beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:

 

1.      Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

2.      Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

3.      Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

4.      Das Vermögen und die Schulden wurde richtig nachgewiesen.

5.      Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

6.      Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 173.297,02 EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.

7.      Sonstige Feststellungen / Empfehlungen:


Abstimmungsergebnis:           einstimmig