Sitzung: 04.02.2014 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Borg/000053
Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Borgsum wird vom Bürgermeister
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 2.071.214,92 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss per 31.12.2011 beläuft sich auf 22.445,32
EUR.
Der Jahresüberschuss wird bis zum zulässigen Höchstbetrag der
Ergebnisrücklage (bis 25% der allgemeinen Rücklage), und ein möglicher
überschießender Betrag der Allgemeinen Rücklage, zugeführt.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse in Höhe von
208.875,92 EUR vermindert sich um 20.970,88 EUR auf 187.909,04 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 173.297,02 EUR werden genehmigt. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind
im Wesentlichen auf das fehlende Vorhandensein von sog. Deckungskreisen
zurückzuführen.
GV Freiberg
erläutert kurz die Zahlen, die Gewerbesteuer sei im Jahr 2011 höher und die
Kosten für die Unterhaltung der Wirtschaftswege wieder planmäßig ausgefallen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
der Gemeinde Borgsum hat den Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Borgsum mit
seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik
ausweislich des Prüfungsprotokolls am 04.02.2014 beraten und wie folgt
zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurde richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
6. Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.
insgesamt 173.297,02 EUR soll von
der Gemeindevertretung genehmigt werden.
7. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig