Sitzung: 04.02.2014 Gemeindevertretung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Borg/000054
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2014 mit den oben genannten Änderungen in der Haushaltssatzung.
Bgm. Nielsen
übergibt das Wort an Herrn Schulze. Herr Schulze erläutert die Änderungen im
Haushalt gegenüber 2013, dies seien vor allem die Anschaffung eines neuen
Feuerwehrfahrzeuges sowie die Neugestaltung des Spielplatzes. Er stellt zur
Diskussion, die Hebesätze für die Grundsteuern A und B (zurzeit 295 %) zu
erhöhen und erläutert die Vorgaben des Landes und die Berechnung der
Schlüsselzuweisungen.
Nach kurzer
Diskussion stimmen die Gemeindevertreter über eine Erhöhung auf 300 % ab.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1
Enthaltung
Die Erhöhung der
Hebesätze auf 300 % für die Grundsteuern A und B ist somit beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2014 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -40.100 EUR (Vj. -58.100 EUR) ab.
Das im Haushaltsplan ausgewiesen Vorjahresergebnis 2012 ist für Vergleichszwecke nur vorbehaltlich der noch durchzuführenden Jahresabschlussarbeiten (z.B. Abschreibung des Anlagevermögens) und den damit verbundenen Abschlussbuchungen zu betrachten.
Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können auch in 2014 grds. mit finanziellen Zuwächsen auf der Ertragsseite rechnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2013 sind hier entsprechende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens abgebildet.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
|
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
965 Mio. EUR |
1.052 Mio. EUR |
+6 |
+5 |
+5 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
104 Mio. EUR |
105 Mio. EUR |
+3 |
+3 |
+3 |
Familienlastenausgleich |
100 Mio. EUR |
100 Mio. EUR |
+3 |
+3 |
+3 |
Schlüsselzuweisungen (FAG Masse) |
1.203,7 Mio. EUR |
1.220,6 Mio. EUR |
+1 |
+3 |
+4 |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 67.000 EURO. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Der Haushaltsplan des Jahres 2014 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 18.000 EURO besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen (Vorzeichen sind ergebnisorientiert dargestellt):
Sachkonto |
2014 (in EUR) |
Anmerkung |
40130000 Gewerbesteuer |
-2.300 |
Steueraufkommen lt.
Veranlagung 2014 |
40210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
+6.900 |
|
40340000 Zweitwohnungsteuer |
+3.400 |
Erhöhung des Abgabesatzes
von 10% auf 12% |
41110000 Schlüsselzuweisungen |
+36.100 |
Erhöhung des Grund- und
Garantiebetrages, jedoch für 2013 höhe Steuerkraftmesszahl |
43210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Erträge |
+8.000 |
Allgem. Zunahme des
Frischwasserverbrauchs; daher mehr Abwassergebührenaufkommen |
45110000 Konzessionsabgaben |
-1.800 |
|
52110000 Unterhaltung der Grundstücke u. baulichen Anlagen |
-9.000 |
Die Instandhaltung der Wassergebundenen
Wege wird unter dem Koto 52210000 geplant. |
52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
-800 |
u.a. Austausch Lampenköpfe
11.000 EUR (Prod. 541003); Grandeinbau Wassergebundene Wege 25.000 EUR (Prod.
555002) |
53721000 Kreisumlage |
+12.300 |
Kreisumlagenerhöhung von
35,65% auf 37% |
53722000 Amtsumlage |
+1.400 |
Basis Finanzkraft |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes
orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden
aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen
angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan ausgewiesen.
Im Produkt 126010 (Gemeindefeuerwehr) ist ein Betrag in Höhe von 170.000 EUR für die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs ausgewiesen. Per öffentlich-rechtlichen Vertrag aus dem Jahre 1992 hatte die Gemeinde Witsum die Aufgabe des Brandschutzes an die Gemeinde Borgsum übertragen. Der von der Gemeinde Witsum zu tragende Anteil für den Erwerb des Fahrzeugs beträgt, auf Grundlage der durchschnittlichen Finanzkraft, 12,65%. (17:300 EUR).
Weiterhin bekommt die Gemeinde Borgsum für die Anschaffung des neuen Fahrzeuges einen Zuschuss aus der FAG in Höhe von 34.000 EUR.
Im Produkt 575003 (Tourismus, Kur- und Fremdenverkehrsbetriebe) ist ein Betrag in Höhe von 30.000 EUR für die Anschaffung eines Klettergarten (Marsch Geest) eingeplant. Für den Klettergarten sollen Spenden in Höhe von 10.000 EUR eingehen.
Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 20.01.2014 auf rd. 539.500 EUR.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v. –96.400 EUR ausgewiesen.
Ergänzende Hinweise:
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2014 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant worden.
Wichtiger Hinweis:
Seit dem Geschäftsjahr 2013 hat die Gemeinde Borgsum vorläufige Jahresfehlbeträge von über 50.000 EUR zu verzeichnen. Hauptaugenmerk ist hierbei auf die jährlichen, saldierten Abschreibungsverluste von rd. 67.000 EUR zu richten. Es zeichnet sich somit ab, dass die Gemeinde ihre Infrastruktur aus den eigenen liquiden Mitteln finanziert hat und die Refinanzierung der Abschreibungen bzw. des Wertverlustes nicht aus dem Haushalt erfolgen kann. Es stehen somit mittelfristig der Gemeinde Borgsum nicht mehr genügend eigene Haushaltmittel zur Verfügung um Ersatzinvestitionen und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen finanzieren zu können.
Handlungsempfehlung:
Der Gemeinde Borgsum wird empfohlen weitere Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen voranzutreiben und gegebenenfalls die Hebesätze 2014 anzupassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig mit oben genannten Änderungen (Hebesätze)